Title: Selbstverteidigung im Alltag: Was ist legal und was nicht?
Author: RegioHelden
Published: 14. März 2025

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# Selbstverteidigung im Alltag: Was ist legal und was nicht?

 Veröffentlicht am 14. März 202514. März 2025

Bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit****
haben Sie in Deutschland das **Recht auf Notwehr**, um sich vor drohenden Verletzungen
zu schützen. Wehren Sie sich gegen einen solchen Angriff, machen Sie sich dabei 
nicht strafbar, solange die Voraussetzungen der** **Notwehr bzw. der Nothilfe nach
dem **§ 32 des Strafgesetzbuchs (StGB)** vorliegen. Dabei darf die Reaktion grundsätzlich
nicht stärker als der Angriff sein. **Selbstverteidigungsmittel** sind daher für
viele Menschen relevant, um sich bei drohenden Angriffen oder Gefahrenlagen verteidigen
zu können.

Doch wie weit greift das Recht der Selbstverteidigung und wo stößt der Selbstschutz
auf Grenzen? Inwieweit dürfen **Waffen** zur Selbstverteidigung im Alltag genutzt
werden? Dies und mehr möchten wir Ihnen im folgenden Beitrag erläutern.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Rechtlich erlaubte Selbstverteidigungsmittel](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#rechtlich-erlaubte-selbstverteidigungsmittel)
 3. [Grenzfälle und verbotene Mittel](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#grenzfaelle-verbotene-mittel)
 4. [Was tun im Ernstfall?](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#was-tun-im-ernstfall)
 5. [Wann Sie sich strafbar machen](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#wann-sie-sich-strafbar-machen)
 6. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-rechtlich-erlaubte-mittel/?output_format=md#zusammenfassung-fazit)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Liegen die Voraussetzungen des § 32 StGB vor, sind Notwehrhandlungen straflos.
 * Rechtlich erlaubte Selbstverteidigungsmittel sind z. B. Pfefferspray, Taschenalarm
   und Alltagsgegenstände.
 * Die Notwehrhandlung muss angemessen und verhältnismäßig sein, damit keine Strafbarkeit
   wegen Körperverletzung eintritt.

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## Rechtlich erlaubte Selbstverteidigungsmittel

Als Selbstverteidigungsmittel gelten grundsätzlich unter anderem:

 * Pfefferspray
 * Taschenalarm
 * Alltagsgegenstände, wenn diese als Verteidigungsmittel genutzt werden

Doch ist die Verwendung solcher Gegenstände auch legal? Beim **Pfefferspray** kommt
es darauf an, ob dieses als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist: Liegt eine deutliche
Kennzeichnung am Spray als ein **Tierabwehrspray** vor und kann damit nicht weiter
als zwei Meter gesprüht werden, ist das Spray erlaubt und kann legal mitgeführt 
werden.

Ein **Taschenalarm** ist problemlos erlaubt, da es bei Betätigung lediglich einen
schrillen Ton abspielt und **keine Verletzungen** beim Gegner oder der Gegnerin 
auslöst. Dadurch werden potenzielle Täter und Täterinnen abgeschreckt und Passanten
und Passantinnen auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Eine Genehmigung bedarf es 
für diesen Gegenstand nicht. Ebenso können Alltagsgegenstände, wie z. B. ein **Regenschirm**
als Selbstverteidigungsmittel herangezogen werden.

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## Grenzfälle und verbotene Mittel

Der Mythos, dass der Einsatz von **Schlagringen** legal sei, ist falsch. Laut der
Anlage des Waffengesetzes gelten solche Gegenstände als **illegal** und dürfen daher
weder verwendet noch besessen werden. Lediglich **Fingerringe**, die nur die vier
Finger der Faust umschließen, allerdings keinen Abstützbügel haben, gelten als **
legal**, da diese laut BKA in der Selbstverteidigung als  unbrauchbar erscheinen.

Anders verhält es sich mit **Schlagstöcken**: Diese gelten im deutschen Recht als**
Waffen**, sodass ebenfalls das Waffengesetz Anwendung findet. Während der Besitz
von bestimmten Arten von Schlagstöcken legal ist, ist das Mitsichführen in der Öffentlichkeit
in jedem Fall nicht erlaubt. Ähnlich ist es bei **Elektroschockern**, da diese ebenfalls
dem Waffengesetz unterliegen und laut diesem – mit Ausnahmen – grundsätzlich verboten
sind.

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## Was tun im Ernstfall?

Im Rahmen des Notwehrrechts ist große Vorsicht geboten, denn werden die Grenzen 
der Notwehr nicht gewahrt, kann im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Körperverletzung****
drohen. Daher darf sich nur gegen eine Tat verteidigt werden, wenn die **Gefahr**,
die davon ausgeht, **unmittelbar** vor einem liegt, gerade stattfindet oder noch
andauert. Dabei muss die **Verteidigungshandlung erforderlich** sein, das heißt,
es darf kein milderes Mittel vorliegen, um den Angriff abzuwehren. Zudem muss die
Verteidigungshandlung **verhältnismäßig** sein und nicht darüber hinausgehen. Sobald
kein gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt, muss sofort mit der Verteidigungshandlung
aufgehört werden.

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## Wann Sie sich strafbar machen

Wird die Selbstverteidigungshandlung fortgesetzt, obwohl der Angreifer oder die 
Angreiferin die Tat nicht weiter verfolgt, kann schnell die **Überschreitung der
Notwehr** in Form eines **Notwehrexzesses** vorliegen. Werden durch einen solchen
die Grenzen der Notwehr nicht mehr gewahrt, droht eine **Anzeige**. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn der Angreifer bzw. die Angreiferin handlungsunfähig ist oder
bereits am Boden liegt und trotzdem weiter Gewalt angewendet wird.

Daher sollten Sie stets prüfen, ob ein Gegenstand überhaupt legal mitgeführt werden
darf. Lässt sich der drohende Angriff durch **mildere Mittel **abwehren? Liegen 
die **Voraussetzungen der Notwehr** überhaupt noch vor? Werden diese Aspekte beachtet,
lässt sich eine Strafbarkeit grundsätzlich gut umgehen.

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## Zusammenfassung und Fazit

Sich selbst im Falle eines drohenden, rechtswidrigen körperlichen Angriffs zu verteidigen,
ist das **Grundrecht** eines jeden Menschen. Wichtig ist dabei, die rechtlichen 
Grenzen im Blick zu behalten. Insbesondere dann, wenn **Selbstverteidigungsmittel
zur Unterstützung** herangezogen werden, sollten Sie darauf achten, dass diese legal
sind. Dabei sind Vorsicht und **Vorbereitung **wichtiger, anstatt unüberlegtes Handeln.
Damit ersparen Sie sich eine mögliche Strafanzeige sowie ein Ermittlungsverfahren.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, beraten wir Sie als [**Anwalt für Strafrecht in Stuttgart**](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)****
gerne kompetent und zuverlässig.

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