Title: Schmerzensgeld Körperverletzung
Author: RegioHelden
Published: 21. November 2023

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# Schmerzensgeld bei Körperverletzung: Antworten und Tabelle

Körperverletzung ist eine Straftat und ein häufiger Grund für das gerichtliche Aussprechen
von Schmerzensgeld. Rechtlich wird zwischen **unterschiedlichen Körperverletzungsarten**
unterschieden, wobei diese Kategorisierung insbesondere für den strafrechtlichen
Aspekt entscheidend ist. Aus diesem Grund sollten sowohl Täter und Täterinnen als
auch Kläger und Klägerinnen auf jeden Fall einen **erfahrenen Anwalt** bzw. eine
Anwältin **hinzuziehen**. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für ein **Erstgespräch**
mit der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly.

## Das Wichtigste in Kürze

 * Rechtlich werden die fahrlässige, schwere, gefährliche, vorsätzliche und die 
   Körperverletzung mit Todesfolge unterschieden. Diese ziehen eine jeweils andere
   Strafe nach sich.
 * Die Verletzungen können auch durch einen Unfall verursacht sein.
 * Neben dem Recht auf Schadensersatz haben Opfer einer Körperverletzung oftmals
   auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses wird vom Täter bzw. der Täterin
   gezahlt.
 * Eine Schmerzensgeldtabelle gibt Ihnen Anhaltspunkte zu der zu erwartenden Summe
   des Schmerzensgelds.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Was ist Körperverletzung?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#was-ist-koerperverletzung)
 2. [Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#wann-anspruch-schmerzensgeld)
 3. [Wie hoch ist das Schmerzensgeld?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#hoehe-schmerzensgeld)
 4. [Wie kann man Schmerzensgeld beantragen?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#schmerzensgeld-beantragen)
 5. [Was muss man bei einem Schmerzensgeld wegen Körperverletzung beachten?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#was-beachten-bei-schmerzensgeld-koerperverletzung)
 6. [Wie lange hat man Zeit, um Schmerzensgeldforderungen zu stellen?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#frist-schmerzensgeldanforderungen)
 7. [Wer zahlt das Schmerzensgeld?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#wer-zahlt-schmerzensgeld)
 8. [Wie kann ein Anwalt weiterhelfen?](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#wie-kann-anwalt-helfen)

## Was ist Körperverletzung?

Der Begriff ist in § 223 StGB festgelegt. Der dazugehörige Schadensersatzanspruch
ist in § 823 BGB geregelt. Meist denkt man bei einer Körperverletzung an eine **
Schlägerei** oder auch an den Missbrauch anderer Personen. Doch auch ein **Unfall**,
der in einem unbeabsichtigten Schaden an der Gesundheit anderer Personen resultiert,
gilt als Körperverletzung. Tatsächlich können auch scheinbare „Kleinigkeiten“ zu
einem Schmerzensgeldanspruch führen – beispielsweise **das unerlaubte Abschneiden
von Haaren**. Auch medizinisches Personal kann sich schnell einer Körperverletzung
schuldig machen, denn grundsätzlich gilt **jeder invasiv-operative Eingriff ohne
Zustimmung** des Patienten oder der Patientin bzw. akute Notsituation als Körperverletzung.
Rechtlich werden vor allem die fahrlässige, schwere, gefährliche, vorsätzliche und
die Körperverletzung mit Todesfolge unterschieden.

### Körperverletzung – Arten

 * **Fahrlässige Körperverletzung** bezeichnet eine Schadensfolge ohne Vorsatz –
   also eine nicht absichtliche Verletzung. Beispiele hierfür sind Arbeitgeber und-
   geberinnen, die die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz nicht
   wie gesetzlich gefordert einhalten – beispielsweise das Einhalten von Lärmgrenzen
   oder das Bereitstellen von adäquater Schutzkleidung unter fahrlässige Verletzungen.
 * **Vorsätzliche Körperverletzung** liegt bei Schlägereien und Missbrauch vor. 
   Dabei muss nicht unbedingt eine Verletzung gewünscht sein, auch das Ausführen
   von Handlungen, bei denen die Verletzung anderer Personen zumindest in Kauf genommen
   wurde, fällt bereits unter Vorsatz.
 * **Gefährliche Körperverletzung** liegt vor, wenn Handlungen trotz besonders hoher
   Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Verletzung vorgenommen werden. Dazu 
   gehören beispielsweise ein Verkehrsunfall nach Raserei mit deutlich überhöhter
   Geschwindigkeit oder das Herunterschupsen von Personen aus großen Höhen.
 * **Schwere Körperverletzung** ist im Alltag nicht allzu leicht definierbar. Sicher
   ist, dass beispielsweise ein Knochenbruch bereits dazu zählt. Auch diese Art 
   der Verletzung kann Folge eines Unfalls ohne Vorsatz sein.
 * Bei **Körperverletzung mit Todesfolge** kommt es wie bei Mord zu einem Todesfall–
   der Unterschied liegt im Vorsatz. Während bei Mord bzw. Totschlag ein zumindest
   kurzzeitiger Vorsatz besteht, ist Körperverletzung mit Todesfolge entweder fahrlässig
   oder der Vorsatz beschränkt sich lediglich auf die Verletzung. Ein Beispiel wäre
   ein Faustschlag, wobei das Opfer rückwärts stolpert, mit dem Kopf aufprallt und
   an der Verletzung verstirbt.

Ob Verkehrsunfall oder Kneipenschlägerei, als erfahrener Rechtsanwalt helfen wir
Ihnen gerne bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Verletzung.

## Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Recht auf Entschädigung bzw. Schadensersatz besteht grundsätzlich stets dann,
wenn eine Körperverletzung festgestellt wurde. Ob man letztlich Anspruch auf eine
Zahlung hat, muss **vor Gericht geklärt** werden. Außergerichtliche Lösungen gelten
formal nicht als Schmerzensgeldzahlungen. Entscheidend ist eine akkurate Beweisführung.
Hierzu gehören bei Fragen rund um die Entschädigung **ärztliche Atteste**, Krankenkassenberichte,
etwaige Rechnungen für medizinische Behandlungen und natürlich auch **Zeugenaussagen**
sowie Videomaterial. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss zunächst die Verletzung
nachgewiesen werden.

### Wie bekommt man Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld bekommen Betroffene über den Gerichtsweg. Die Jurisdiktion in Deutschland
unterscheidet zwischen **strafrechtlichen Tatbeständen** und **zivilrechtlichen 
Ansprüchen**. Bestimmte Delikte, darunter auch Körperverletzung, gelten als besonders
gesellschaftsschädigend, weswegen sie nicht nur von Opfern, sondern auch der Staatsanwaltschaft
verfolgt werden können. Zeigen Sie eine Körperverletzung bei der Polizei an, kann
diese die **Staatsanwaltschaft** informieren, woraufhin eine Ermittlung mit strafrechtlicher
Verfahrenseröffnung folgt. In einem Strafverfahren wird über eine etwaige **Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe** entschieden. Die Freiheitsstrafe richtet sich nach der Schwere
der Tat und deren Folgen. Geldstrafen gehen nie an Geschädigte, sondern stets an
die Staatsanwaltschaft. Schmerzensgeld wird beim Strafrecht nicht zugesprochen –
Geschädigte müssen hierfür mit einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin auf eigene
Kosten **per Zivilrecht klagen**.

![Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?](https://www.scheerer-maly.de/
wp-content/uploads/sites/746/2023/11/anspruch-schmerzensgeld.jpg)

## Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Der Schmerzensgeldbetrag hängt von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich nicht 
pauschal angeben. Ungefähre **Richtwerte** lassen sich **aus vergangenen Verfahren**
abschätzen, wobei auch **regionale Unterschiede** nicht zu vernachlässigen sind.
In unserer [Schmerzensgeld Körperverletzung Tabelle](https://www.scheerer-maly.de/schmerzensgeld/koerperverletzung/?output_format=md#schmerzensgeldtabelle)
können Sie überprüfen, welche Summe Sie ungefähr erwarten können.

### Wer bestimmt die Höhe des Schmerzensgelds?

Die Schmerzensgeldsumme wird letztlich **vom Richter** bzw. der Richterin des jeweiligen
Zivilgerichts in einem Urteil **festgesetzt**. Welche Ortschaft für das Verfahren
zuständig ist, hängt vom Wohnort des Täters bzw. der Täterin und des Opfers sowie
vom Ort der Tat ab. In der Regel werden Verhandlungen im Einzugsgebiet des Gerichts
geführt, wo die **polizeiliche Meldung** bzw. initiale Involvierung der Staatsanwaltschaft
erfolgt ist.

### Kann die geschädigte Person die Schmerzensgeldhöhe selbst bestimmen?

Das Opfer kann den Betrag nicht selbst bestimmen. Sowohl der Anspruch als auch die
Höhe der Zahlung werden **vom zuständigen Gericht festgestellt**. Dennoch kann Ihr
Fachanwalt bzw. Ihre Fachanwältin Einfluss auf den Betrag nehmen – indem beispielsweise
der **Schweregrad der Beeinträchtigung** von Gesundheit und Funktionalität betont
wird. Auch können adäquate **ärztliche Gutachten** bestellt werden, durch die der
Schmerzensgeldanspruch zusätzlich legitimiert wird. Des Weiteren kann ein Anwalt
oder eine Anwältin eine adäquat begründete **Summe vorschlagen** und zu Ihren Gunsten
verhandeln.

### Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Wenn es um die **Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs** geht, kommen unterschiedlichste
Faktoren ins Spiel:

 * Zunächst ist das **Ausmaß der Verletzung** entscheidend. So ist ein einfacher
   Knochenbruch, der konservativ mit einer Gipsanlage therapiert werden kann, als
   einfachere Verletzung einzustufen als komplexe Frakturen, die womöglich operative
   Eingriffe und längere Rehabilitationsmaßnahmen notwendig machen.
 * Nicht nur die Verletzung des oder der Geschädigten, sondern auch die später **
   zu erwartenden Folgen** sind entscheidend. Insbesondere Schädel-Hirn-Traumata
   mit Langzeitfolgen, aber auch Verletzungen der Wirbelsäule und Extremitäten, 
   die die Mobilität beeinträchtigen, gelten als besonders schwerwiegende Verletzungen.
 * Auch das **Alter** spielt unter Umständen eine Rolle für die Bemessungshöhe. 
   Ist bei der Verletzung von Kindern ein langjähriger oder gar dauerhaft erhöhter
   Pflegebedarf gegeben, kann dies den Schmerzensgeldbetrag erhöhen.
 * Ist die **Erwerbsfähigkeit** der geschädigten Person als Folge der Verletzung**
   beeinträchtigt**, kann dies ebenfalls den zu erwartenden Betrag erhöhen. Insbesondere
   bei dauerhafter Beeinträchtigung kann es mitunter zum Zuspruch hoher Summen kommen.

### Schmerzensgeldtabelle: Anspruch bei Körperverletzung

Am besten lässt sich die mögliche **Höhe des Schmerzensgelds** aus bereits ergangenen
Urteilen vor Gericht einschätzen:

  |  **Verletzung** |  **Höhe des Schmerzensgelds** |  **Urteil** |  
 |  Prellungen & verletztes Auge |  17.500 € |  LG Göttingen, 2003 |  
 |  Knieverletzung (Durchschuss) |  40.000 € |  LG Erfurt, 2006 |  
 |  Ohrfeige vom Vorgesetzten |  800 € |  LAG Köln, 2008 |  
 |  Oberarmamputation |  75.000 € |  LG Lübeck, 2010 |

Sie sind Opfer einer Körperverletzung? Als Anwalt Strafrecht **prüfen wir gerne 
Ihren individuellen Fall** und vertreten Sie als Kläger bzw. Klägerin.

## Wie kann man Schmerzensgeld beantragen?

Schmerzensgeld kann nicht beantragt, sondern lediglich nach den Gesetzen des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) auf eigene Kosten **eingeklagt werden**. Alternativ kann in manchen
Fällen eine **außergerichtliche Einigung** erzielt werden. Doch auch etwaige außergerichtliche
Gespräche sollten Sie auf jeden Fall nicht ohne das Beisein eines **erfahrenen Fachanwalts**
bzw. einer erfahrenen Fachanwältin führen.

![Wie kann man Schmerzensgeld beantragen?](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2023/11/schmerzensgeld-antrag.jpg)

## Was muss man bei einem Schmerzensgeld wegen Körperverletzung beachten?

Wer Schmerzensgeld einklagen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig **von einer
spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen**. Gerade bei Schmerzensgeldansprüchen
ist es ratsam, so schnell wie möglich tätig zu werden, um die **Verletzungen ärztlich
dokumentieren** zu lassen. Auch gilt es zu bedenken, dass bei Körperverletzung eine
Verjährung möglich ist, die insbesondere eine Verfolgung bzw. Strafe nach dem Strafgesetzbuch(
StGB) aussetzen kann. Ohne Feststellung der Tat ist in der Regel auch keine Gewährung
von Schmerzensgeld möglich.

![Wie lange hat man Zeit, um Schmerzensgeldforderungen zu stellen?](https://www.
scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2023/11/schmerzensgeldforderungen.
jpg)

## Wie lange hat man Zeit, um Schmerzensgeldforderungen zu stellen?

In Deutschland liegt die Verjährungsfrist für Straftaten mit Schäden an Leib und
Leben bei **5 bis 20 Jahren** – je nach Art des Delikts. Kommt es zu einer erneuten
ähnlichen Straftat, kann die Verjährungsfrist jedoch auch unterbrochen werden. Im
Sinne einer besseren Nachweisbarkeit ist eine **frühzeitige Forderung von Ansprüchen**
angeraten. Wurde ein Schmerzensgeld vom Gericht festgesetzt, ist in derselben Entscheidung
auch eine Frist angegeben, bis zu derer die Zahlung zu erfolgen hat. Wird bis zum
Fristablauf keine Zahlung geleistet, können weitere Strafzinsen anfallen.

## Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld muss grundsätzlich **von dem verurteilten Täter** bzw. der verurteilten
Täterin an das Opfer **gezahlt** werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit,
dass andere Personen freiwillig die Zahlung leisten.

## Wie kann ein Anwalt weiterhelfen?

Ob fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung: Wer Opfer geworden ist oder wegen
dieses Tatbestands beschuldigt wird, sollte sich zeitnah an einen **Fachanwalt**
oder eine Fachanwältin wenden. In einem Erstgespräch können der Fall individuell
besprochen und die **Erfolgschancen eingeschätzt** werden. Für das **Einklagen von
Schmerzensgeld** ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin
prozessrechtlich vorgeschrieben. Als [Anwalt für Zivilrecht](https://www.scheerer-maly.de/zivilrecht/?output_format=md)
und Strafrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und **beantworten Ihre Fragen**
zu Ihrem Schmerzensgeldanspruch und einem möglichen Strafverfahren.