Title: Pfefferspray eingesetzt – Schadensersatzrisiken im Überblick
Author: RegioHelden
Published: 3. Juli 2025

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# Pfefferspray eingesetzt – Schadensersatzrisiken im Überblick

 Veröffentlicht am 3. Juli 2025

Wer auf dem Heimweg nach der Arbeit abends regelmäßig durch dunkle Gassen gehen 
muss oder öfter im Wald joggt, gehört zu den vielen Menschen, die sicher bereits
über Selbstverteidigung nachgedacht haben. Eine beliebte Wahl hierfür ist Pfefferspray,
das handlich und vermeintlich einfach einzusetzen ist. Allerdings kann sich jemand,
der Pfefferspray **zur Verteidigung einsetzt**, nicht nur nach dem Waffengesetz 
strafbar machen, sondern begeht vielleicht sogar eine **Körperverletzung**. Diese
würde nicht zuletzt auch Schadensersatzforderungen in Form von **Schmerzensgeld **
nach sich ziehen. Im Folgenden gibt Ihr [Anwalt für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
Ihnen einen Überblick darüber, wann von Notwehr auszugehen ist und was Sie bei einer
Gerichtsverhandlung wegen Schmerzensgeld zu erwarten haben.

![Pfefferspray zur Selbstverteidigung beim Überfall einer Frau](https://www.scheerer-
maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2025/07/pfefferspray-zur-selbstverteidigung-
beim-ueberfall-einer-1024x679.jpg)

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/schadensersatz-pfeffersprayeinsatz-was-sie-wissen-muessen/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Die rechtliche Grundlage von Schadensersatz](https://www.scheerer-maly.de/schadensersatz-pfeffersprayeinsatz-was-sie-wissen-muessen/?output_format=md#rechtliche-grundlagen-schadensersatz)
 3. [Beweislage und Gerichtsverfahren](https://www.scheerer-maly.de/schadensersatz-pfeffersprayeinsatz-was-sie-wissen-muessen/?output_format=md#beweislage-gerichtsverfahren)
 4. [Wie Sie Risiken vermeiden](https://www.scheerer-maly.de/schadensersatz-pfeffersprayeinsatz-was-sie-wissen-muessen/?output_format=md#wie-risiken-vermeiden)
 5. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.scheerer-maly.de/schadensersatz-pfeffersprayeinsatz-was-sie-wissen-muessen/?output_format=md#zusammenfassung-fazit)

## Das Wichtigste in Kürze

 * Übersteigt der Pfefferspray-Einsatz den Rahmen der Notwehr, sind Schadensersatzansprüche
   möglich.
 * Die Beweislast für das Vorliegen einer Notwehrsituation liegt bei dem Benutzer
   bzw. der Benutzerin des Pfeffersprays.
 * Auch das Verletzen unbeteiligter Personen durch Pfefferspray kann zu Schmerzensgeldforderungen
   führen.

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## Die rechtliche Grundlage von Schadensersatz

Nach **§ 227 BGB im Zivilrecht und § 32 StGB im Strafrecht** ist das Verletzen eines
Angreifers bzw. einer Angreiferin nicht widerrechtlich, wenn es sich in den vorgeschriebenen
Grenzen der Notwehr bewegt. Diese schreiben die **Verteidigung** gegen einen **gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff** gegen sich selbst oder andere vor. In einem solchen Fall
würde die durch die Notwehr geschädigte Person also auch keinen Schadensersatz erhalten.
Liegt allerdings keine Notwehr nach der gesetzlichen Definition vor, dann begeht
man eine Körperverletzung, wenn man sich mit Pfefferspray verteidigt. Der oder die
Geschädigte würde wahrscheinlich vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.

Zunächst ist also die Frage zu klären, ob es sich um Notwehr handelt. Die **Beweislast**
hierfür trägt derjenige, der sich darauf beruft. Grundsätzlich ist gegen Notwehr
sowie gegen rechtmäßige Amtshandlungen keine Notwehr möglich, in solchen Fällen 
ist die Sachlage oft vergleichsweise eindeutig. Damit eine Handlung als Notwehr 
gewertet wird, muss sie **eine verhältnismäßige, objektiv erforderliche Verteidigung**
gegen einen nicht absichtlich provozierten, rechtswidrigen Angriff sein. Auch bei
fahrlässig provozierten Angriffen ist das Notwehrrecht teilweise eingeschränkt –
Pfefferspray-Einsatz ist hier oft nicht mehr von der Notwehr abgedeckt. Wichtig 
sind:

 * **Verteidigungswillen:** Vorsätzliche Angriffe, auch präventive Angriffe nach
   Drohungen, sind keine Notwehr.
 * **Keine ****Provokation:** Wer einen Angriff fahrlässig provoziert, darf sich
   nur beschränkt verteidigen, muss nach Möglichkeit ausweichen und sogar leichte
   Verletzungen hinnehmen. Die Verteidigung gegen einen vorsätzlich provozierten
   Angriff ist in der Regel keine Notwehr.
 * **Verhältnismäßigkeit:** Bei der Notwehr gibt es keine Güterabwägung, alles zur
   Abwehr Erforderliche ist erlaubt. Exzessive Notwehr ist rechtswidrig. Wer also
   einen  Angreifer oder eine Angreiferin mit Pfefferspray bereits abgewehrt hat
   und ihn oder sie dann trotzdem noch schlägt oder tritt, kann sich schadensersatzpflichtig
   machen.

Auch die sogenannte **Putativnotwehr**, also die irrige Annahme einer Notwehrlage,
ist nicht gerechtfertigt. Es muss eine **objektive Verteidigungssituation** vorliegen,
nicht nur die Angst vor einem Angriff, beispielsweise aufgrund eines komischen Blickes
oder einer harmlosen Berührung. Hier drohen Schadensersatzansprüche, die allerdings
durch ein geringes Verschulden des vermeintlichen Verteidigers bzw. der vermeintlichen
Verteidigerin gemindert werden können.

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## Beweislage und Gerichtsverfahren

Grundsätzlich ist nach jedem Einsatz von Pfefferspray sowohl eine Anzeige wegen 
Körperverletzung als auch eine **Schmerzensgeldklage möglich** und erfolgt häufig
auch dann, wenn man sich mit dem Pfefferspray nur gegen einen Angriff verteidigt
hat. Die zivilrechtliche Grundlage für Schmerzensgeldforderungen ist **§ 253 BGB**,
der als Schadensersatz für eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Gewährung
einer billigenden Entschädigung in Geld vorsieht. Da die Beweislast im Falle einer
solchen Körperverletzung beim Verletzer bzw. der Verletzerin liegt, also bei der
Person, die sich verteidigt hat, ist die **Beweisführung vor Gericht** sehr wichtig.
Bewiesen werden muss insbesondere, dass es sich um eine Notwehrlage gehandelt hat
und der Einsatz von Pfefferspray angemessen war. Die Beweislast für den **Vorwurf
des Notwehrexzesses** liegt wiederum bei dem oder der Geschädigten.

In diesem Zusammenhang können **Zeugen** und Zeuginnen vor Gericht sehr wertvoll
sein, wenn sie beispielsweise bezeugen können, dass der **Angriff objektiv widerrechtlich**
und unprovoziert stattfand. Auch **Videoaufzeichnungen** von Handys oder öffentlichen
Überwachungskameras sind hilfreich. Kann die Notwehr bewiesen werden, wird die Schadensersatzklage
abgewiesen. Lässt sich hingegen die Notwehrsituation nicht beweisen, dann wird der
oder die Beklagte möglicherweise vom Gericht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes 
verurteilt. Dieses liegt bei Verletzungen durch Pfefferspray üblicherweise in einer**
Größenordnung von 400–600 €**, wobei die tatsächliche Höhe stark vom Einzelfall 
und der Schwere der erlittenen Augen- und Atemwegsreizungen abhängt.

Im Zivilverfahren, in dem die Schadensersatzansprüche geklärt werden, ist es üblicherweise
so, dass die Seite, die den Prozess verliert, **sämtliche Kosten für beide Seiten
übernimmt**. Gelingt es Ihnen also im Zivilprozess nicht, die Notwehrsituation zu
beweisen, kommen diese Kosten zusätzlich zum Schmerzensgeld auf Sie zu.

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## Wie Sie Risiken vermeiden

Beim Versprühen von Reizstoffen, etwa mit einem Pfefferspray, lässt sich in vielen
Situationen nicht vermeiden, dass **Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen** werden–
etwa in vollen Verkehrsmitteln, in Innenräumen und in Menschenmengen. Ein weiteres
Beispiel für eine unbeabsichtigte Körperverletzung durch Reizstoffe zeigt sich an
einem BGH-Beschluss aus dem Jahr 2024. In diesem Fall wehrte sich ein Mann mit Pfefferspray
gegen einen unangeleinten Hund, der **Sprühnebel** führte aber auch zu Beschwerden
bei der Halterin des Hundes. Der Frau wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen.

Insbesondere, wenn Sie vorhaben, **regelmäßig** ein Pfefferspray **bei sich zu führen**,
und es für wahrscheinlich halten, dass Sie dieses einsetzen werden, um sich etwa
bei schwelenden Nachbarschafts- oder Eheproblemen mit Gewaltpotenzial oder in einer
kriminalitätsbelasteten Wohngegend zu schützen, dann kann eine** juristische Beratung
sinnvoll **sein. Für die Frage, ob es sich um Notwehr handelt oder nicht, entscheiden
oft Details und der Wortlaut des Gesetzes. Halbwissen kann schnell zu straf- sowie
zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Auch bei **Reisen in andere Länder** sollten
Sie sich unbedingt im Vorfeld zur jeweiligen Rechtslage informieren: In einigen 
Ländern sind die waffenrechtlichen Regelungen zu Pfefferspray strenger, in anderen
wiederum lockerer als in Deutschland.

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## Zusammenfassung und Fazit

Der Notwehrparagraph des BGB erlaubt es Ihnen nicht, in jeder als bedrohlich empfundenen
Situation mit Pfefferspray um sich zu sprühen. Der verhältnismäßige und **im Sinne
der eigenen Sicherheit** gebotene Einsatz ist allerdings gesetzlich im Rahmen der
Notwehr erlaubt und** **führt dann auch nicht zu Schmerzensgeldansprüchen durch 
Geschädigte. Wer empfindliche straf- und zivilrechtliche Folgen vermeiden möchte,
setzt Pfefferspray verantwortungsvoll und **nur zur Verteidigung** gegen unprovozierte
Angriffe ein. Sie möchten mehr über das Thema Schmerzensgeld nach einem Pfefferspray-
Einsatz erfahren oder benötigen **Unterstützung in einem Schadensersatzprozess**?
Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung.

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