Title: Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz – Versicherung abschließen, nachdem etwas passiert ist
Author: RegioHelden
Published: 28. Januar 2020
Last modified: 10. Januar 2023

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# Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz – Versicherung abschließen, nachdem etwas passiert ist

 Veröffentlicht am 28. Januar 202010. Januar 2023

Wenn es zu einem **Rechtsstreit** wegen eines Verkehrsdelikts kommt, ist oft unklar,
wer die Kosten dafür trägt. Ihre **Haftpflichtversicherung** zahlt normalerweise
den selbst verursachten Schaden. Doch was tun, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt
und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben?

Grundsätzlich ist dies ein Problem und führt zu **hohen Kosten** Ihrerseits. Es 
gibt jedoch einen Ausweg: Nutzen Sie den rückwirkenden **Verkehrsrechtsschutz** 
und lassen Sie sich von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly beraten und als [Anwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
vertreten. Warum das so wichtig ist? Das erfahren Sie im Rahmen der nachfolgenden
Beantwortung dieser Fragen: Was droht ohne Verkehrsrechtsschutz? Worauf muss man
achten und welche Leistungen beinhaltet er?

## Sie möchten Ihren Führerschein behalten? Nutzen Sie einen Verkehrsrechtsschutz

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt oder begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit,
kann es im schlechten Fall zu einem Rechtsstreit kommen. Bei Nicht-Versicherung 
drohen unter Umständen **schwere Folgen**.

Diese können sich wie folgt ausdrücken:

 * Verlust des Führerscheins über mehrere Jahre
 * Hohe Bußgelder
 * Teilnahme an verschiedenen gebührenpflichtige Aufbauseminaren
 * Kostenpflichtige medizinisch-psychologische Untersuchungen

![Autounfall mit Modellautos wo einer Waage](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/verkehrsschutz-versicherung-unfall-e1600161657165.jpg)

© hin255 – stock.adobe.com

## Vorsicht! Auf diese Dinge sollten Sie achten

Ist der Fall aufgetreten und Ihnen droht ein **Rechtsstreit**, schließen Sie einen
rückwirkenden **Verkehrsrechtsschutz** ab. Dies ist nur möglich, wenn noch kein 
Anwalt das bestehende Mandat erhalten hat und noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet
wurden.

Außerdem gilt die Versicherung nur, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Der
geschlossene Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von **drei Jahren**, das bedeutet:
Sie sind für die nächsten drei Jahre verkehrsrechtlich geschützt.

Außerdem können Sie die Versicherung **3 Monate nach Beginn** des Streits rückwirkend
abschließen. Was der Schutz nicht beinhaltet, sind Vertrags- und Sachenrechte.

## Diese Leistungen sind in Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten

Schließen Sie eine rückwirkende **Verkehrsrechtsschutzversicherung** ab, werden 
die Kosten für Gericht und Anwalt sowie außergerichtliche Anwaltskosten von Ihrem
Versicherungsunternehmen übernommen. Außerdem ist es egal, ob Sie Fahrzeughalter,
Besitzer, Fahrer oder Insasse sind: Sie sind immer versichert – egal in welcher 
Form.

Weitere beinhaltete Leistungen sind:

 * Möglichkeit der Konfliktlösung durch einen Mediator
 * Familienmitglieder mitversichern ohne Preisaufschlag
 * Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren

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[Sexuelle Belästigung – Definition und Ihre Rechte als Opfer](https://www.scheerer-maly.de/sexuelle-belaestigung-rechte-als-opfer/)

[Nötigung im Straßenverkehr: Informationen vom Rechtsanwalt aus Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/noetigung-im-strassenverkehr/)