Title: Die Polizei steht vor der Tür: Wie Sie sich jetzt verhalten sollten
Author: Anwaltskanzlei Scheerer &amp; Maly
Published: 26. März 2026
Last modified: 5. Mai 2026

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# Die Polizei steht vor der Tür: Wie Sie sich jetzt verhalten sollten

 Veröffentlicht am 26. März 20265. Mai 2026 von [Anwaltskanzlei Scheerer & Maly](https://www.scheerer-maly.de/author/anwaltskanzlei-scheerer-maly/)

Sie haben einen Brief mit einer polizeilichen Vorladung erhalten und fragen sich,
ob Sie darauf reagieren müssen? In diesem Moment der Unsicherheit machen viele Beschuldigte
Fehler, die sie später im Verfahren belasten. Tatsächlich **müssen Sie die Vorladung
nicht immer befolgen**. Ein erfahrener[ Anwalt für Strafrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
kann Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen
kurzen Überblick darüber, was eine polizeiliche Vorladung bedeutet und welches Verhalten
empfehlenswert ist.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#wichtigste)
 2. [Was genau ist eine polizeiliche Vorladung?](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#polizeiliche-vorladung)
 3. [Bin ich verpflichtet, zur Vorladung zu erscheinen?](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#verpflichtet)
 4. [Wie verhalte ich mich bei der Vorladung richtig?](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#verhalten)
 5. [Rechtliche Tipps vom Profi: Wann eine Anwältin oder ein Anwalt unverzichtbar sind ](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#rechtliche-tipps)
 6. [Richtig auf die Vorladung reagieren](https://www.scheerer-maly.de/polizei-steht-vor-der-tuer/?output_format=md#richtig-reagieren)

## Das Wichtigste in Kürze

 * In der Regel müssen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen, es gibt
   aber Ausnahmen.
 * Schweigen ist normalerweise besser als unbedachte Äußerungen gegenüber der Polizei.
 * Ein Rechtsanwalt kann die Akten einsehen und eine schriftliche Stellungnahme 
   für Sie verfassen.

## Was genau ist eine polizeiliche Vorladung?

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vernimmt die Polizei Zeugen und Zeuginnen 
sowie Beschuldigte und **sammelt Informationen für die Anklageerhebung**. Es gibt
verschiedene Arten von Vorladungen zu einer solchen Vernehmung. Daraus ergeben sich
jeweils unterschiedliche Verpflichtungen und Konsequenzen für Sie. So macht es einen
Unterschied, in welcher Rolle Sie vorgeladen werden:

 * **Zeuge ****oder Zeugin**: Sie müssen die Vorladung nur befolgen, wenn sie von
   der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht angeordnet wurde. Sie können in bestimmten
   Fällen von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
 * **Beschuldigter oder Beschuldigte**: Sie müssen die Vorladung nur befolgen, wenn
   sie von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommt. Sie haben keine Aussagepflicht,
   sondern ein Schweigerecht, welches bei Ausübung keine Nachteile mit sich bringt.

Wichtig ist dabei auch der Unterschied zwischen einer polizeilichen Vorladung und
einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Wer die Vorladung
ausgesprochen hat, können Sie dem Vorladungsschreiben entnehmen. Bei **polizeilichen
Vorladungen als Beschuldigter** sind Sie im Allgemeinen **nicht verpflichtet**, 
diese zu befolgen. Werden Sie durch die **Staatsanwaltschaft oder einen Richter**
bzw. eine Richterin vorgeladen, als Zeuge, Zeugin oder als beschuldigte Person, **
müssen Sie der Vorladung Folge leisten**.

![Polizist redet mit Frau bei Zeugenbefragung](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/polizei-vor-haustuere-polizei-stuttgart-1.jpg)

© Robert Kneschke – stock.adobe.com

## Bin ich verpflichtet, zur Vorladung zu erscheinen?

Normalerweise sind Sie **nicht verpflichtet**, einer polizeilichen Vorladung Folge
zu leisten. Das bedeutet allerdings nicht, dass es eine gute Idee ist, die Vorladung
zu ignorieren. Werden Sie als Beschuldigter oder Beschuldigte vorgeladen, bedeutet
dies, dass **gegen Sie ermittelt **wird. Es könnten also weitere polizeiliche Maßnahmen,
wie eine Hausdurchsuchung, bevorstehen.. Deshalb sollten Sie das weitere Vorgehen
umgehend mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Strafrecht besprechen, um sich
früh möglichst gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Wenn allerdings in der Vorladung auf eine **Anordnung durch die Staatsanwaltschaft
oder das Gericht** hingewiesen wird, **müssen Sie erscheinen**. Auch hier ist es
dringend zu empfehlen, vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Bei Nichterscheinen
sind folgende Konsequenzen möglich:

 * Für Beschuldigte kann eine **zwangsweise Vorführung** bei der Staatsanwaltschaft
   oder dem Richter bzw. der Richterin angeordnet werden.
 * Zeugen und Zeuginnen drohen ein **Ordnungsgeld** oder, bei weiterer Weigerung,
   sogar **Ordnungshaft**.

Beschuldigte haben auch in diesem Fall ein **Aussageverweigerungsrecht**. Schweigen
darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Als Zeuge oder Zeugin müssen Sie in
der Regel aussagen und haben nur als Ehepartner bzw. Ehepartnerin oder nahe Verwandte
der beschuldigten Person sowie unter Umständen auf Grund Ihres Berufs (z.B. ärztliche
Schweigepflicht) ein **Zeugnisverweigerungsrecht**.

## Wie verhalte ich mich bei der Vorladung richtig?

Die richtige Reaktion auf eine Vorladung ist, **Ruhe zu bewahren **und das weitere
Vorgehen mit einem **Rechtsanwalt zu besprechen**. Jede unbedachte Reaktion an dieser
Stelle birgt das Risiko, ungewollt zur Erhebung einer Anklage beizutragen. Selbst
wenn Sie völlig unschuldig sind, setzen Sie sich einem Risiko aus, wenn Sie zur 
Vernehmung erscheinen oder bei der Polizei anrufen, um die Vorladung zu besprechen.
Gar nicht zu reagieren, ist allerdings auch nicht zu empfehlen. Mit einer **schriftlichen
Stellungnahme über Ihren Rechtsanwalt** oder Ihre Rechtsanwältin lassen sich weitere
Ermittlungen gegen Sie möglicherweise abwenden, ohne dass Sie bei einer Vernehmung
aussagen müssen.

Sie sollten auch nicht unvorbereitet zu einer **Zeugenvernehmung** erscheinen. Ansonsten
riskieren Sie möglicherweise, durch widersprüchliche Aussagen selbst verdächtig 
zu wirken. Beschuldigen Sie in Ihrer Aussage fälschlicherweise eine Person einer
Straftat oder machen Sie bestimmte unwahre Aussagen über andere Personen, machen
Sie sich eventuell sogar **für falsche Verdächtigung oder Verleumdung strafbar**.
Deshalb ist auch hier die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin
in vielen Fällen zu empfehlen.

## Rechtliche Tipps vom Profi: Wann eine Anwältin oder ein Anwalt unverzichtbar sind

Es gibt zwei entscheidende Gründe, sich nach dem Erhalt einer Vorladung direkt an
eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden. Erstens haben diese die Möglichkeit, **
Akteneinsicht** zu erhalten. So erfahren Sie genau, was gegen Sie vorliegt und welche
Informationen die Polizei bisher hat. Zweitens ist die **professionelle Erfahrung
wichtig**, um zu entscheiden, welche Aussagen Sie entlasten können und wann Sie 
besser schweigen. Am sichersten ist eine schriftliche Stellungnahme anstelle einer
mündlichen Aussage. In solchen Aussagen unterlaufen immer wieder **typische Fehler**,
die zu vermeiden sind:

 * Beschuldigte machen **widersprüchliche Aussagen.**
 * Beschuldigte geben **unaufgefordert Informationen** preis, die sie selbst belasten.
 * Beschuldigte geben Informationen preis, die **der Polizei noch nicht bekannt**
   waren.

Gerade das Risiko, sich versehentlich selbst zu belasten, ist in der **stressreichen
Vernehmungssituation** nicht zu unterschätzen. Ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin
kennt die Vernehmungsstrategien und weiß, welche Aussagen vor Gericht mehr oder 
weniger Gewicht haben. Auch deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, sich professionell
unterstützen zu lassen.

## Richtig auf die Vorladung reagieren

Kurz gesagt: Sie sollten auf eine Vorladung – egal ob als Zeuge, Zeugin oder Beschuldigter–
reagieren. Allerdings ist die** **beste Reaktion der** Anruf bei der Anwältin oder
dem **Anwalt für Strafrecht. Nur so können Sie Fehler vermeiden, die sich möglicherweise
später nicht mehr korrigieren lassen. Nicht zuletzt ist ein großer Vorteil der Unterstützung
durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Melden Sie sich also umgehend bei uns, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben. Wir
besprechen alles Weitere mit Ihnen.
Machen Sie als Beschuldigter zunächst immer 
von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!zeilichen Maßnahmen. Durch **Akteneinsicht **verschafft
er sich zunächst einen Überblick über Ihre Situation. Anschließend entwickelt er
eine **Verteidigungsstrategie**, mit der sich der bestmögliche Verfahrensausgang
erreichen lässt. Gerne lassen wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly Ihnen die
nötige Unterstützung zukommen.

## Was darf die Polizei – und was nicht? Die häufigsten Fragen im Ernstfall

Nein, die Polizei darf Ihre Wohnung nicht einfach ohne triftigen Grund durchsuchen,
wenn Sie abwesend sind. Es ist ein **richterlicher Durchsuchungsbeschluss** nach§
105 StPO erforderlich. Liegt dieser vor, stellt Ihre Abwesenheit kein Hindernis 
dar. In diesem Fall muss jedoch ein **neutraler Zeuge** oder eine neutrale Zeugin(
z. B. ein Nachbar, eine Nachbarin, ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin)
hinzugezogen werden. Sollte weder ein Beschluss vorliegen noch Gefahr im Verzug 
bestehen, könnten auch Beweise vor Gericht wertlos sein.

Die Polizei muss den Durchsuchungsbeschluss grundsätzlich **vor Beginn der Maßnahme**
vorzeigen oder zumindest den wesentlichen Inhalt mitteilen. Betroffene haben das
Recht zu erfahren, welcher **konkrete Tatvorwurf** zugrunde liegt und welche Räume
oder Gegenstände von der Durchsuchung betroffen sind. Eine pauschale oder unklare
Anordnung reicht rechtlich nicht aus.

Grundsätzlich müssen Sie die Polizei nicht ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss
einlassen. Hier kommt die **Unverletzlichkeit der Wohnung** (Art. 13 GG) ins Spiel.
Die sogenannte „Gefahr im Verzug“ gilt nur bei dringenden Gefahren, wenn etwa **
Beweise sonst verloren gehen** könnten. Dann ist eine Anordnung durch Staatsanwaltschaft
oder Polizei auch ohne richterlichen Beschluss zulässig. Das setzt aber konkrete
Anhaltspunkte voraus. Andernfalls dürfen Sie den Zutritt verweigern, ohne dass dies
Konsequenzen hat.

Sie sind zudem **nicht verpflichtet**, aktiv bei der Durchsuchung **mitzuwirken**
oder verschlossene Behältnisse freiwillig zu öffnen. Auch Passwörter oder PIN-Codes
müssen Sie in der Regel nicht herausgeben, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Liegt ein gültiger Beschluss vor, kann die **Polizei zwangsweise eintreten**, z.
B. durch Öffnen der Tür in Zusammenarbeit mit einem Schlüsseldienst. Zeitgleich 
würde Ihre Verweigerung zu Nötigungsvorwürfen nach § 240 StGB oder zu Vorwürfen 
wegen **Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte** führen.

Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein oder eine Vertrauensperson
hinzuzuziehen, sofern dadurch keine Verzögerung entsteht. Bleiben Sie am besten 
ruhig, **verweigern Sie die Aussage** und fordern Sie den Beschluss zur Einsichtnahme,
wenn er Ihnen nicht bereits vorgelegt wurde. Rufen Sie bei Bedarf einen Anwalt oder
eine Anwältin für Strafrecht an. Unsere Kanzlei hilft Ihnen im Ernstfall gerne weiter.
Nach Abschluss der Maßnahme müssen Ihnen ein **Durchsuchungsprotokoll** sowie ein
Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgehändigt werden. 

Ja, Sie dürfen die Hausdurchsuchung filmen oder aufnehmen, um die **Amtshandlung
zu dokumentieren**, solange Sie die Beamten nicht behindern. Es gibt kein generelles
Filmverbot in privaten Räumen während polizeilicher Maßnahmen. Daher können Aufnahmen
auch als **Beweis gegen Missstände** dienen. Vermeiden Sie jedoch heimliche Aufnahmen
von sensiblen Gesprächen, um § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit) zu umgehen,
und publizieren Sie diese nicht.

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[Polizeiliche Vorladung erhalten? So reagieren Sie richtig, ohne sich strafbar zu machen](https://www.scheerer-maly.de/vorladung-polizei-was-tun/)

[Pfefferspray in Kinderhänden: Wann Eltern haften – und wie Sie sich schützen](https://www.scheerer-maly.de/pfefferspray-minderjaehrige-eltern-haften/)