Title: Einsatz von Pfefferspray – Notwehr oder Körperverletzung?
Author: Anwaltskanzlei Scheerer &amp; Maly
Published: 2. Juni 2026
Last modified: 3. Juni 2026

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# Einsatz von Pfefferspray – Notwehr oder Körperverletzung?

 Veröffentlicht am 2. Juni 20263. Juni 2026 von [Anwaltskanzlei Scheerer & Maly](https://www.scheerer-maly.de/author/anwaltskanzlei-scheerer-maly/)

Der Kauf und der Besitz von Pfefferspray sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen
erlaubt und immer mehr Menschen greifen auf den **„Helfer in der Not“** zurück. 
Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly klären darüber auf, was Sie beim Erwerb
und bei der Benutzung von Pfefferspray beachten sollten und wie die aktuelle Rechtslage
in Deutschland aussieht.

## Wann der Einsatz von Pfefferspray gegen Tiere legal ist

![Frau richtet Pfefferspray auf Jemanden](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/frau-pfefferspray-1024x678-1.jpg)

© michaelheim – stock.adobe.com

Laut Rechtsprechung ist der Besitz und das Führen von Pfefferspray unter **drei 
Bedingungen** erlaubt:

 * Das Spray muss als Tierabwehrspray deklariert sein.
 * Der Bereithaltegrund muss eine Tierabwehr im Notfall darstellen.
 * Die Reichweite darf nicht über zwei Metern liegen.

Sind diese drei Bedingungen nicht erfüllt, fällt das **Pfefferspray** unter das 
Waffengesetz und darf nicht eingesetzt werden. Der Hinweis auf Tierabwehr muss gut
lesbar sein und darf nicht übermalt oder abgekratzt werden. Ebenso illegal ist die
Benutzung von **Pfefferspraypistolen**, obwohl sie für die Abwehr von Tieren gedacht
sind. Generell darf der Einsatz von Pfefferspray nur im Fall von Notwehr oder Nothilfe
erfolgen.

Während man im Falle der Selbstverteidigung von **Notwehr** spricht, wird die Abwendung
einer Gefahr von einem Dritten als Nothilfe bezeichnet. Sollten Sie also sehen, 
dass jemand von einem Tier angegriffen wird, können Sie zu Hilfe eilen und Ihr Pfefferspray
einsetzen. Wird Pfefferspray außerhalb einer Notwehr- oder Nothilfesituation eingesetzt,
kann das strafrechtliche Folgen haben. Dies liegt daran, dass Pfefferspray rechtlich
als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gilt. Als Folge daraus
können eine Anzeige sowie ein Ermittlungsverfahren folgen.

Demnach darf Pfefferspray nur mitgeführt werden, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet
ist und es nur im Notfall bei Notwehr eingesetzt wird; ein generelles mit sich Tragen
zur Selbstverteidigung ohne einen kleinen Waffenschein ist folglich illegal.

## Darf man Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen?

Sollten Sie von einem Menschen angegriffen werden, haben Sie das Recht, sich zu 
verteidigen. Dabei können Sie auf Gegenstände, die sich in Ihrer **unmittelbaren
Reichweite** befinden, beispielsweise Schlüssel, Handtaschen, Stöcke und Ähnliches
zugreifen. Sollte Ihnen im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe kein solches geeignetes
Mittel zur Verfügung stehen, können Sie im Ausnahmefall ein Tierabwehrspray benutzen.
Außerhalb von Notfallsituationen, z. B. wenn eine **Konfliktvermeidung** möglich
wäre, ist der Einsatz von Pfefferspray jedoch absolut illegal.

Im Rahmen der Verwendung von Pfefferspray in einer **Gefahrensituation** sollten
Sie zudem auf die Verhältnismäßigkeit der Abwehr achten. Wenn Sie einen Angreifer
mit Pfefferspray abwehren und er dadurch zu Boden sinkt, ist es nicht mehr notwendig,
ihn darüber hinaus außer Gefecht zu setzen. Sollten Sie ihn trotzdem weiterhin mit
Pfefferspray besprühen, spricht man von einem Notwehrexzess, der strafrechtlich 
relevant ist und geahndet werden kann.

Beim Missbrauch von Pfefferspray können strafrechtliche Konsequenzen folgen: Im 
Rahmen der gefährlichen Körperverletzung kann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten
bis zu 10 Jahren drohen. Wird das Pfefferspray zum Zwecke der Nötigung eingesetzt,
beispielsweise um jemanden durch den Einsatz oder die Androhung von Pfefferspray
zu etwas zu zwingen, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe
die Folge sein. Zudem kann das Opfer im Wege der Zivilklage Schmerzensgeldansprüche
geltend machen.

## Was Sie sonst noch bei der Benutzung beachten sollten

![Offene Handtasche auf Kommode mit Pfefferspray darin](https://www.scheerer-maly.
de/wp-content/uploads/sites/746/2021/05/handtasche-pfefferspray-1024x681-1.jpg)

© adobeStock/photophonie

**Pfefferspray** enthält ein Reizgas, das größtenteils aus Capsaicin besteht. Der
Hauptwirkstoff findet sich beispielsweise in Chili und ruft bei Berührung mit Schleimhäuten(
z.B. an Augen, Mund und Nase) ein starkes Jucken beziehungsweise Brennen hervor.

Unter normalen Umständen ist Pfefferspray zwar nicht gesundheitsgefährdend, jedoch
sollten Sie beachten, dass es bei Menschen mit Allergien oder unter Drogeneinwirkung
schwere körperliche Schäden zur Folge haben kann. Auch bei der Benutzung von Pfefferspray
aufgrund von **Tierangriffen** sollten Sie vorsichtig sein. Ein **aggressiver Hund**
könnte sich durch den Einsatz des Sprays provoziert fühlen und den Angriff intensiver
fortsetzen.

Obwohl sich viele Menschen durch den Besitz von Pfefferspray sicherer fühlen, raten
zahlreiche Experten davon ab. Der Grund dafür: Gefahrensituationen werden dadurch
unterschätzt und Menschen begeben sich vermehrt in Gefahr, obwohl eine **Flucht**
sinnvoller wäre. Des Weiteren kann das Spray vom Angreifer entwendet und gegen das
Opfer selbst gerichtet werden.

Daher sind die folgenden Tipps und Präventivmaßnahmen hilfreich: 

 * Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ein und zielen 
   Sie mit dem Pfefferspray auf die Beine des Angreifers bzw. der Angreiferin, um
   schwere Verletzungen zu vermeiden.
 * Achten Sie darauf, keine anderen umstehenden Menschen zu treffen.
 * Vermeiden Sie den Einsatz in geschlossenen Räumen, da die Reizstoffe auch Sie
   selbst beeinträchtigen können.
 * Setzen Sie das Pfefferspray nur ein, wenn keine andere Möglichkeit zur Abwehr
   eines Angriffs besteht.
 * Achten Sie auf die Windrichtung, um nicht selbst vom Spray getroffen zu werden.
 * Viele Sprays haben einen Sicherheitsclip, daher empfiehlt es sich, diesen vorher
   zu kennen. 
 * Tragen Sie das Pfefferspray leicht zugänglich am Körper.

Darüber hinaus sollte das Pfefferspray nicht mit auf Reisen genommen werden. Das
Mitnehmen von Pfefferspray auf Reisen ist schwierig, da jedes Land eigene Bestimmungen
zum Umgang damit hat. Grundsätzlich zählt das Spray als „gefährlicher Stoff“ und
ist daher bei Flugreisen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck erlaubt. Im Zweifelsfall
empfiehlt sich, das Pfefferspray zu Hause zu lassen und bei bedarf vor Ort zu erwerben(
sofern dies im Urlaubsland erlaubt ist) oder auf alternative Selbstverteidigungsmittel,
wie z. B. einen Schrillalarm zurückzugreifen.

## Fazit: In Notfällen ist eine Benutzung legal

Der Einsatz von **Tierabwehrspray**, welches eine maximale Reichweite von zwei Metern
nicht übersteigt, ist in **Notfallsituationen** erlaubt, sofern keine anderen Abwehrmittel
zur Verfügung stehen. Andernfalls stellt dieser eine Körperverletzung dar und kann
schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ebenso kann ein **Schmerzensgeld
von bis zu 500 Euro** festgesetzt werden.

In der **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** werden Sie in den Bereichen Arbeits-,
Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent
beraten und vertreten. Mit **Thomas Scheerer** steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht
und mit **Tim Maly** ein [Fachanwalt für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen
ihrer Mandanten im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte
ein.

## Pfefferspray: Wann ist es erlaubt und wann verboten?

![](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2019/03/Icon-gruener-
Haken.svg)

### Wann der Einsatz von Pfefferspray erlaubt ist

 * **Selbstverteidigung**: Der Einsatz ist erlaubt, wenn eine unmittelbare Bedrohung
   für Leib und Leben besteht. (z. B. bei einem körperlichen Angriff)
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),sich%20oder%20einem%20anderen%20abzuwenden.)_)_
 * **Gefahrensituation**: Auch wenn Dritte in Gefahr sind, darf das Spray zur Abwehr
   eingesetzt werden, sofern kein milderes Mittel greifbar ist.
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),sich%20oder%20einem%20anderen%20abzuwenden.)_)_
 * **Tierabwehrspray**: Der Besitz und die Nutzung von als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnetem
   Pfefferspray ist legal, wenn es tatsächlich nur gegen aggressive Tiere eingesetzt
   wird. 
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den WaffG § 2 Abs. 3](https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html)_)_

![](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2019/03/Icon-rotes-
Stopp-Schild.svg)

### Wann der Einsatz von Pfefferspray verboten ist

 * **Provozierte Situation:** Pfefferspray darf nicht benutzt werden, um Streitigkeiten
   zu eskalieren oder aus Provokation.
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),sich%20oder%20einem%20anderen%20abzuwenden.)_)
   → rechtswidriger Angriff muss gegeben sein_
 * **Unverhältnismäßigkeit:** Der Einsatz ist illegal, wenn keine unmittelbare Gefahr
   besteht oder das Spray übermäßig und ohne Grund verwendet wird.
   _(Beispiel: Einsatz
   ohne Bedrohung in Menschenansammlungen)([Lesen Sie hier mehr über den § 32 StGB: Notwehrrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),sich%20oder%20einem%20anderen%20abzuwenden.))
 * **Verbotene Nutzung:** In Situationen, in denen der Einsatz nicht der Notwehr
   dient, kann dies als Körperverletzung nach § 223 StGB gewertet werden.
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den § 223 StGB – Körperverletzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html)_)_
 * **Rechtswidriger Besitz:** Pfeffersprays ohne die Kennzeichnung „Tierabwehrspray“
   dürfen nicht frei geführt werden, sofern sie nicht zugelassen sind.
   _(_[Lesen Sie hier mehr über den WaffG § 2 Abs. 3](https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html)_)_

**Warnhinweis:** Der Missbrauch von Pfefferspray kann strafrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.
_(_[Lesen Sie hier mehr über den § 223 StGB – Körperverletzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html)_)_

**Tipp:** Pfeffersprays sollten immer sicher und nur in echten Gefahrensituationen
benutzt werden, um sich selbst oder andere zu schützen.
_Quelle: _[Zu „https://www.polizei-beratung.de/“ wechseln](https://www.polizei-beratung.de/)

## FAQ Pfefferspray

### Dürfen Minderjährige Pfefferspray besitzen? Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Pfefferspray mitführen?

In Deutschland ist Tierabwehrspray grundsätzlich frei verkäuflich und auch für Minderjährige
nicht **ausdrücklich altersbeschränkt**, solange es eindeutig als „Tierabwehrspray“
gekennzeichnet ist und nicht als Reizstoffsprühgerät zur Abwehr von Menschen gilt.
Somit zählt nicht der umgangssprachliche Begriff „Pfefferspray“, sondern die konkrete
Kennzeichnung und Zweckbestimmung des Produkts. Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Prüfzeichen
gelten **waffenrechtlich** als zugelassene Reizstoffsprühgeräte. Erwerb und Besitz
sind grundsätzlich ab 14 Jahren erlaubt. Das Führen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich
erlaubt, sofern kein Waffenverbot greift.

Beim Mitführen in Schulen, öffentlichen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen können
zusätzliche **Hausordnungen oder Sicherheitsbestimmungen** gelten. Minderjährige
sollten deshalb besonders darauf achten, Pfefferspray nur verantwortungsvoll und
ausschließlich zur Tierabwehr mitzuführen. Eltern sollten Jugendliche außerdem über
die möglichen gesundheitlichen Folgen und die **rechtlichen Risiken** eines missbräuchlichen
Einsatzes aufklären.

### Darf ich Pfefferspray gegen aggressive Tiere einsetzen?

Gegen aggressive Tiere darf Pfefferspray nur dann eingesetzt werden, wenn tatsächlich
eine **akute Gefahr** besteht und der Einsatz zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Darunter fällt der bloße Ärger über ein Tier nicht. Der Einsatz darf sich ausschließlich
auf eine reale Abwehrsituation beziehen, etwa wenn ein Hund oder ein anderes **Tier
unmittelbar angreift** oder sich bedrohlich verhält. Tierabwehrspray darf in einer
akuten Notwehrsituation auch gegen Menschen eingesetzt werden, wenn dies erforderlich
ist, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren (Notwehr). Wird Pfefferspray ohne
einen solchen Anlass verwendet, kann das rechtliche Folgen haben, etwa wegen eines
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder zivilrechtlicher Ansprüche.

### Wie unterscheide ich erlaubtes von verbotenem Pfefferspray?

Erlaubtes und verbotenes Pfefferspray unterscheidet man vor allem an der **Kennzeichnung**.
Erlaubt ist in der Regel das Spray, das eindeutig als Tierabwehrspray ausgewiesen
ist. Verboten oder waffenrechtlich relevant wird es, wenn es als **Reizstoffsprühgerät
für Menschen** bestimmt ist. Fehlt die eindeutige Tierabwehr-Kennzeichnung, steigt
das Risiko, dass das Produkt als Waffe eingestuft wird. Für Verbraucher und Verbraucherinnen
ist deshalb die wichtigste Faustregel, nur Produkte zu verwenden, deren Aufschrift
und Zweckbestimmung eindeutig sind.

### Was mache ich, wenn ich selbst durch Pfefferspray verletzt wurde?

Wenn Sie selbst durch Pfefferspray verletzt wurden, ist vor allem schnelle Erste
Hilfe wichtig. **Spülen Sie Ihre Augen** sofort mit viel sauberem, lauwarmem Wasser,
waschen Sie die Haut mit Wasser ab und sorgen Sie für frische Luft, da Pfefferspray
die Augen, Haut und Atemwege stark reizt. Reiben Sie die Augen nicht. Damit würden
Sie den Reizstoff eher weiter verteilen. Wenn starke Beschwerden bleiben, die Atmung
beeinträchtigt ist oder das Spray ins Auge gelangt ist, sollten Sie unbedingt **
ärztliche Hilfe** in Anspruch nehmen.

## Beitragsnavigation

[Notwehr oder Straftat? Warum Selbstschutz schnell illegal werden kann](https://www.scheerer-maly.de/selbstverteidigung-strafrecht-grenzen-notwehr/)

[Strafverfahren bei Körperverletzung: Was passiert, wenn der oder die Beschuldigte schweigt?](https://www.scheerer-maly.de/koerperverletzung-strafverfahren-schweigen-beschuldigter/)

##  Ein Kommentar zu “Einsatz von Pfefferspray – Notwehr oder Körperverletzung?”

 1.  **H. Müller** sagt:
 2.  [14. September 2020 um 16:45 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/pfefferspray-notwehr-oder-koerperverletzung/#comment-166)
 3. „Dabei können Sie auf Gegenstände, die sich in Ihrer unmittelbaren Reichweite befinden,
    beispielsweise Schlüssel, Handtaschen, Stöcke und Ähnliches zugreifen. Sollte Ihnen
    im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe kein solches geeignetes Mittel zur Verfügung
    stehen, können Sie im Ausnahmefall ein Tierabwehrspray benutzen.“
 4. In wieweit stellen die von Ihnen erstgenannten Gegenstände eigentlich das mildere
    Abwehrmittel im Vergleich zum Pfefferspray dar? Ich würde argumentieren, dass die
    Verletzungen, die richtig eingesetzte Stichwaffen (Schlüssel) und Schlagwaffen (
    Stock) verursachen können deutlich massiver sind, als eine vorübergehende Schleimhaut-
    und Atemwegsreizung durch Pfefferspray. Wenn Sie wählen müssten: Würden Sie sich
    lieber mit einer Holzlatte gegen den Schädel schlagen lassen oder eine Ladung Pfefferspray
    ins Gesicht bekommen?
     Ganz abgesehen davon, zieht der Einsatz von Gegenständen
    wie Schlüsseln oder Stöcken, wenn diese als Waffe verwendet werden, genauso eine
    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich, wenn die Tat nicht 
    in Notwehr begangen wurde.

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