Title: Parkplatz und Parkhaus: diese Verkehrsregeln gelten
Published: 14. Juli 2021
Last modified: 10. Januar 2023

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# Parkplatz und Parkhaus: diese Verkehrsregeln gelten

 Veröffentlicht am 14. Juli 202110. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Viele Autofahrer und Autofahrerinnen wissen nicht, welche Regeln auf Parkplätzen
und auch in Parkhäusern gelten. Wie schnell darf man fahren und was geschieht, wenn
es zu einem Unfall kommt? Unsere **[Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
Scheerer & Maly** berät Sie zu allen wichtigen Fragen rund um dieses Thema.

## Was ist auf dem Parkplatz und im Parkhaus aus verkehrsrechtlicher Sicht besonders zu beachten?

Auf einem Parkplatz gelten einige besondere Regeln. So sind die Fahrspuren nur dafür
da, eine Bucht zu finden. Daher ist hier die **Vorfahrtsregel nicht anzuwenden**.
Wenn ein Auto rechts aus einer Parkbucht kommt, hat es nicht immer Vorfahrt. Nur
wenn sich zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz kreuzen, gilt das bekannte „rechts 
vor links“ – allerdings nur dann, wenn Spuren zwischen den einzelnen Parkplätzen
ähnlich gestaltet sind wie normale Straßen.

So müssen die Fahrzeugführenden auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus stets
mit einer oder einem „Falschfahrenden“ rechnen. Denn was viele Menschen nicht wissen,
ist, dass auf dem Boden aufgebrachte **Pfeile lediglich als Empfehlung** für die
Fahrtrichtung dienen. Daher gibt es in einem Parkhaus **kein Vorfahrtsrecht**.

![Autos auf Parkpaltz als Symbol für Verkehrsregeln auf Parkplätzen und und im Parkhaus](/
wp-content/uploads/sites/746/2021/07/autos-auf-parkplatz-verkehrsregeln-parkplatz-
stuttgart.jpg)

© cegli – stock.adobe.com

## Die Geschwindigkeit auf Parkplätzen und in Parkhäusern

Oben wurde bereits erwähnt, dass viele gar nicht wissen, wie schnell sie auf einem
Parkplatz oder in einem Parkhaus fahren dürfen. Hier ist ganz grundsätzlich nur **
Schrittgeschwindigkeit** erlaubt. Somit darf maximal **zehn km/h** gefahren werden.
Dieses Tempo erachtet das Gericht für Parkplätze und Parkhäuser als angemessen. 
Die Fahrer und Fahrerinnen können bei zehn km/h noch reagieren und bremsen, wenn
eine gefährliche Situation droht.

## Was, wenn ein Unfall passiert?

Wenn es auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus zu einem Unfall kommt, sollte
der Verursacher oder die Verursacherin versuchen, den Geschädigten oder die Geschädigte
zu erreichen. Ist das nicht möglich, kann er oder sie die **Polizei anrufen**. Wenn
es sich hingegen um einen **beschädigten Poller** oder Ähnliches handelt, gilt es
herauszufinden, wem dieser gehört. Denn viele Parkplätze und Parkhäuser sind in 
privatem Besitz.

Ganz grundsätzlich gelten bei einem Unfall an einem solchen Ort die gleichen Regeln
wie im fließenden Straßenverkehr. Wer sich unsicher über die Rechtslage ist, sollte
immer die Polizei anrufen. Denn auch, wenn es sich nur um einen beschädigten Poller
handelt, darf der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin keinesfalls einfach
den Ort des Geschehens verlassen. Dies ist keine Bagatelle und wird als **Fahrerflucht**
angesehen. Um einer Anzeige und eventuell sogar einer **Freiheitsstrafe** zu entgehen,
wird daher wie oben beschrieben vorgegangen.

Wurde ein anderes Auto beschädigt, muss der Fahrer oder die Fahrerin ermittelt werden.
Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, **wartet** der Verursacher oder die 
Verursacherin **mindestens 30 Minuten** an der Unfallstelle. Wenn der bzw. die Geschädigte
dann immer noch nicht zu sehen ist, wird wiederum die Polizei verständigt. Haben
Sie Fragen zum Verkehrsrecht? Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind fachkundig
für Sie in Stuttgart da.

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