Title: Nötigung im Straßenverkehr: Informationen vom Rechtsanwalt aus Stuttgart
Published: 14. Juli 2020
Last modified: 10. Januar 2023

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# Nötigung im Straßenverkehr: Informationen vom Rechtsanwalt aus Stuttgart

 Veröffentlicht am 14. Juli 202010. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Bloß eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat? Die Abgrenzung zwischen verkehrswidrigem
Verhalten und einer Nötigung ist oft nicht eindeutig. Bei einer Verurteilung droht
Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. **
Wurden Sie wegen Nötigung angezeigt?** Sie sollten einen [Anwalt für Verkehrsrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
und Strafrecht **konsultieren und prüfen lassen**, ob der Vorwurf zutrifft. Wir 
von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert
und beraten Sie gern in unserer Kanzlei in Stuttgart.

## Das versteht der Jurist unter Nötigung

Der Begriff Nötigung ist in **§ 240 des Strafgesetzbuchs (StGB)** erklärt. Eine 
Nötigung begeht danach, wer einen anderen Menschen durch Gewalt oder Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingt.
Diese Formulierung lässt **Interpretationsspielraum**. Ist bereits das dichte Auffahren
eine Drohung? Die Rechtsprechung legt Nötigung weit aus. Bereits das psychische 
Einwirken stellt eine Nötigung dar, wenn das Opfer zum Beispiel aus Angst vor einem
Unfall die Fahrspur freigibt.

## Beispiele für Abgrenzungsschwierigkeiten

### Drängeln und Auffahren

![Drängelnder Autofahrer im Seitenspiegel](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/autofahrer-graengelt-1024x447-2.jpg)

© Stankovic – stock.adobe.com

Hupe und Lichthupe sind nach der Straßenverkehrsordnung **Warnzeichen** (§ 16 StVO).
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ihre Nutzung zur Ankündigung eines Überholvorgangs
ausdrücklich erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass man sich den Weg freihupen oder-
blinken darf. Denn wenn die Lichthupe mit zu geringem Sicherheitsabstand zusammentrifft,
ist die Grenze zur strafbaren Nötigung nach herrschender Meinung überschritten.

### Bremsen und Langsamfahren

![Langsamer Autofahrer auf Autobahn](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/
sites/746/2021/05/langsamer-autofahrer-e1600093973135-768x353-1.jpeg)

© adobeStock/Song_about_summer

Umgekehrt nötigt aber auch ein Autofahrer, der einen anderen behindert, indem er
ohne triftigen Grund abbremst, besonders langsam fährt, ausschert oder die Überholspur
blockiert. Eine strafrechtlich **relevante Nötigung setzt Vorsatz voraus**. Wer 
langsam fährt, weil er abgelenkt ist – zum Beispiel durch die verbotene Nutzung 
eines Mobiltelefons am Steuer –, begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber keine
Straftat. Bevor Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen Nötigung anzeigen, sollten
Sie also überlegen, ob dieser schwere Vorwurf überhaupt beweisbar ist.

Liegt eine Anzeige vor, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren
einleiten. Sie persönlich haben außer Genugtuung nichts davon: Eine Geldstrafe ist
an den Staat zu zahlen. Lassen Sie sich vor allem nicht verleiten, vermeintlichen
Schleichern mit Fahrmanövern zu begegnen, die Ihnen selbst als Nötigung ausgelegt
werden könnten. Der **Straßenverkehr** ist **nicht der Ort für erzieherische Maßnahmen**.
Das führt nur zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Sie riskieren eine empfindliche
Strafe und eventuell die Kürzung von Versicherungsleistungen.

### Schneiden

![Autofahrer schneidet anderen Fahrer](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/
sites/746/2021/05/auto-schneidet-auto.jpg)

© adobeStock/Gudellaphoto

Bei **vorsätzlichem abruptem Wechseln der Fahrspur** sehen Gerichte eine Gewalteinwirkung,
also Nötigung. Es kann sich aber auch um einen simplen Fahrfehler handeln, zum Beispiel,
weil Sie ein anderes Auto übersehen haben oder – ein häufiger Fall – weil Sie in
einem mehrspurigen Kreisverkehr ohne Markierungen die innere oder äußere Spur zu
Beginn nicht korrekt eingehalten haben.

### Weitere Beispiele

![Auto erhält Strafzettel wegen Falschparken](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/auto-strafzettel-falschparken.jpg)

© adobeStock/Niklas Ramberg

Daneben gibt es einige weitere Beispiele, die möglicherweise den Tatbestand der 
Nötigung im Straßenverkehr erfüllen:

 * Zuparken von Einfahrten
 * Freihalten von Parkplätzen
 * Überholbehinderung

 

## Strafmaß bei Nötigung

Nötigung ist kein Kavaliersdelikt: Sie wird mit einer **Gefängnisstrafe** von **
bis zu drei Jahren oder** mit einer **Geldstrafe** geahndet. Bereits der Versuch
einer Nötigung ist strafbar. Bei Nötigung im Straßenverkehr kann ein Fahrverbot 
zwischen einem und sechs Monaten hinzukommen, außerdem gibt es Punkte im Flensburger
Zentralregister. In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Unklare Abgrenzung in Verbindung mit möglichen hohen Strafen sollten Grund genug
sein, sich **anwaltlich beraten und vertreten** zu lassen, wenn Sie mit dem Vorwurf
der Nötigung konfrontiert werden. Sind keine Beweise wie etwa Aufzeichnungen von
Verkehrskameras vorhanden, steht **Aussage gegen Aussage**. Dann kommt es entscheidend
darauf an, die eigene Wahrnehmung vor Gericht glaubhaft darzustellen. Hierbei unterstützen
Sie die Spezialisten der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly kompetent – kontaktieren
Sie uns.

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