Title: Mobiltelefon im Straßenverkehr – mit diesen Strafen müssen Sie rechnen
Author: RegioHelden
Published: 28. Februar 2019
Last modified: 10. Januar 2023

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# Mobiltelefon im Straßenverkehr – mit diesen Strafen müssen Sie rechnen

 Veröffentlicht am 28. Februar 201910. Januar 2023

Ob im Privaten oder im Beruf: Das Mobiltelefon stellt für viele einen unersetzlichen
Begleiter im Alltag dar. Beginnt es jedoch während einer Autofahrt zu klingeln oder
soll es als Navigationsgerät dienen, gilt es, die aktuelle Rechtslage genau zu kennen.
Andernfalls kann der unbedachte Griff zum Mobiltelefon schnell sehr teuer werden.

Was in Sachen **Mobiltelefon im Straßenverkehr** erlaubt ist und vor allem was nicht:
Wir, die Experten der **Anwaltskanzlei Scheerer & Maly** für [Strafrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
und [Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

## Telefonieren und Texten am Steuer: Was ist erlaubt – und was nicht?

Wer sein Mobiltelefon in die Hand nehmen will, muss hierfür sowohl das Fahrzeug 
als auch dessen Motor abstellen. Dies gilt nicht nur für Telefonate, sondern **für
alle Nutzungsformen**, die die manuelle Bedienung des Geräts erfordern. Erst im 
Jahr 2018 zur Liste, der während der Fahrt verbotenen Handlungen, hinzugefügt wurden
dabei das Schreiben oder Lesen von Nachrichten und auch das Ablehnen eines eingehenden
Anrufs.

## Wie Sie richtig mit dem Mobiltelefon navigieren

Moderne Smartphones dienen auch als Ersatz für ein **handelsübliches Navigationsgerät**.
Erlaubt ist diese Nutzung durchaus, nur sollte das Telefon hierfür am besten in 
einer Halterung montiert und bei Fahrtantritt bereits auf Navigation eingestellt
sein. Dasselbe gilt übrigens auch für **Tablets und Navigationsgeräte**: Auch diese
Geräte dürfen Sie während der Fahrt weder in die Hand nehmen noch bedienen.

## Die aktuellen Bußgelder für die Bedienung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

![Mann tippt auf Handy während der Autofahrt](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/
uploads/sites/746/2021/05/mann-autofahren-handy-1024x683-1.jpg)

© Andrey Popov – stock.adobe.com

Seit der Punktereform im Jahr 2014 sind die Bußgelder für Handynutzung am Steuer
deutlich angestiegen. Erst am 19.10.2017 wurde die Rechtslage diesbezüglich noch
einmal verschärft. Mit folgenden Strafen müssen Sie also rechnen:

Die Bedienung eines Mobiltelefons bei laufendem Motor kann derzeit mit einem **Bußgeld
von 100 Euro **und mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei wiederholtem
Verstoß kann außerdem ein Fahrverbot hinzukommen.

Entsteht infolge der Handynutzung eine Gefahrensituation, bedeutet dies ein **Bußgeld
in Höhe von 150 Euro**, **zwei Punkte in Flensburg** und obendrein einen Monat Fahrverbot.

Verursacht ein durch sein Mobiltelefon abgelenkter Fahrer einen Unfall, muss er,
neben einem **Bußgeld von 200 Euro**, **zwei Punkte in Flensburg** sowie **einen
Monat Fahrverbot** gegebenenfalls auch **Zahlungsausfälle vonseiten seiner Versicherung**
annehmen.

Da das Verursachen eines Unfalls infolge der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer
als grobe Fahrlässigkeit gilt, behalten sich zahlreiche Versicherungen vor, in solchen
Fällen nicht für die dadurch entstandenen Schäden aufzukommen.

In der **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** werden Sie in den Bereichen Arbeits-,
Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent
beraten und vertreten.

Mit **Thomas Scheerer** steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht und mit **Tim
Maly** ein Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die
Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzen sich
mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.

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