Title: Fußgänger im Verkehrsrecht: Haben sie immer recht?
Published: 15. September 2021
Last modified: 10. Januar 2023

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# Fußgänger im Verkehrsrecht: Haben sie immer recht?

 Veröffentlicht am 15. September 202110. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Wenn es um das Verkehrsrecht geht, denken viele an Situationen, in denen Pkw-, Lkw-,
Motorrad- oder Fahrradfahrende in eine Unfallsituation involviert sind oder geltendes
Recht missachten. Doch auch Fußgängerinnen und **Fußgänger nehmen am Straßenverkehr
teil** und spielen deswegen eine **Rolle im Verkehrsrecht**. Als [Anwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly haben wir für Sie alles Wichtige zum Thema
Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr zusammengefasst.

## Auch für Fußgängerinnen und Fußgänger gelten Regeln

Ein allgemeiner Glaubenssatz besagt, dass Fußgängerinnen und Fußgänger prinzipiell
nicht belangt werden können, wenn es zu einem Unfall kommt, und immer die Autofahrerin
oder der Autofahrer Schuld trägt. Auch wenn Personen, die zu Fuß unterwegs sind,
als **besonders schutzbedürftig** gelten, gibt es durchaus Regeln, an die Sie sich
halten müssen, sowie Szenarien, in denen eine Mitschuld an einem Unfall dankbar 
ist.

Grundsätzlich sind Fußgängerinnen und Fußgänger als Teilnehmende des Straßenverkehrs
dazu angehalten, sich **rücksichtsvoll** zu **verhalten**, sodass Schäden möglichst
vermieden werden. In Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben,
dass Fußgängerinnen und Fußgänger verpflichtet sind, den **Gehweg** zu **nutzen**,
sofern dieser vorhanden ist. Eine Ausnahme stellen Personen dar, die sperrige Gegenstände
mit sich führen, mit denen sie andere Passantinnen und Passanten einschränken würden.

Abseits des Gehwegs gilt es, den **rechten oder linken Fahrbahnrand** zu nutzen.
Insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften sollten sich Gehende nach Möglichkeit
für den linken Fahrbahnrand entscheiden. Wer mit mehreren Personen am Fahrbahnrand
läuft, muss, vor allem in der Dunkelheit, hintereinander laufen, um sich und andere
Verkehrsteilnehmende nicht zu gefährden.

⌊Fußgängerinnen laufen über einen Zebrastreifen als Symbol für Fußgänger im Verkehrsrecht⌉⌊
Fußgängerinnen laufen über einen Zebrastreifen als Symbol für Fußgänger im Verkehrsrecht⌉

© Radnatt – stock.adobe.com

## Dürfen Straßen beliebig überquert werden?

Wer zu Fuß eine Straße überqueren möchte, muss auch dahingehend Regeln befolgen 
und die **Straße zügig** und **auf dem kürzesten Weg passieren**. Kreuzungen, Ampeln,
Einmündungen, Fußgängerüberwege und Verkehrsinseln sind vorzuziehen, um sich selbst
und andere Verkehrsteilnehmende vor einem Unfall zu schützen. Vor abbiegenden Fahrzeugen
haben Fußgängerinnen und Fußgänger, ähnlich wie an einem Fußgängerüberweg, Vorrang–
der prüfende Blick nach links und rechts ist dennoch unverzichtbar.

## Diese Strafen drohen Fußgängerinnen und Fußgängern

Auch Gehende müssen mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an geltende Vorschriften
halten. In der Regel werden dabei vergleichsweise **niedrige Bußgelder** angesetzt,
die sich **zwischen fünf und zehn Euro** belaufen. Das ist zum Beispiel im Zuge 
folgender Situationen möglich:

 * Überqueren einer roten Fußgängerampel
 * Nichtnutzen des Gehwegs
 * Missachtung von Absperrungen
 * Überqueren einer Straße ohne Beachtung von Fußgängerüberwegen oder Ampeln

Wer eine geschlossene Bahnschranke ignoriert, muss sogar mit 350 Euro Strafe und
einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch all jene, die regelmäßig dieselbe Verkehrsregel
missachten und dabei erwischt werden, können mit **Punkten in Flensburg** sanktioniert
werden.

## Zu Fuß in einen Unfall verwickelt – die Schuldfrage

Kommt es zu einem Unfall, weil eine Fußgängerin oder ein Fußgänger eine Vorschrift
nicht berücksichtigt hat, **verdoppelt sich das angesetzte Bußgeld** für das jeweilige
Vergehen meist. Theoretisch ist es auch möglich, dass Gehende eine **Mitschuld an
einem Unfall** tragen, wenn dieser durch deren Missachtung der Straßenverkehrsordnung
zustande gekommen ist und die Autofahrerin oder der Autofahrer keine Möglichkeit
hatte, diesen Unfall durch eigenes Verhalten zu verhindern.

In der Praxis liegt der Schuldfrage jedoch eine **individuelle Aushandlung** zugrunde,
bei der zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssen. Deswegen raten wir sowohl
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern als auch Fußgängerinnen und Fußgängern, 
sich im Falle eines Unfalls anwaltlich unterstützen zu lassen, um ihre Ansprüche
durchzusetzen.

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