Title: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – falsche Angaben zum Unfallhergang
Author: RegioHelden
Published: 25. Februar 2019
Last modified: 10. Januar 2023

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# Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – falsche Angaben zum Unfallhergang

 Veröffentlicht am 25. Februar 201910. Januar 2023

Wer in einen **Verkehrsunfall** verwickelt ist, hat neben dem Schrecken auch den
Schaden zu bewältigen. Mancher Fahrzeughalter kommt hierbei in Versuchung, seinen
Unfallbericht ein klein wenig zu seinen Gunsten abzuändern – sei es, um eine höhere
Zahlung vonseiten der Versicherung zu veranlassen oder um die Schuld auf den Unfallgegner
zu schieben.

Fällt eine solche **Diskrepanz** zwischen Ablauf und Angaben auf, kann das jedoch
vom Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zur Strafanzeige erhebliche Folgen
haben. Warum sich falsche Angaben zum **Unfallgeschehen** nicht lohnen und was Sie
im Fall eines Fehlers unternehmen sollten, erklären wir von der Anwaltskanzlei Scheerer&
Maly Ihnen hier.

## Drei Gründe dafür, bei der Wahrheit zu bleiben

![Mann mit Anzug leistet Eid und kreuzt gleichzeitig die Finger hinter dem Rücken](
https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2021/05/mann-anzug-luegen-
1024x680-1.jpg)

© nito – stock.adobe.com

Falsche Angaben über den **Unfallhergang** können Sie Ihren **Versicherungsschutz**
kosten. Weist Ihnen Ihre Versicherung falsche Angaben nach, kann Ihnen aufgrund 
einer sogenannten **Obliegenheitsverletzung** die Schadensersatzzahlung verweigert
werden.

**Falsche Angaben** zur Schuld können zu einer Anzeige wegen falscher Beschuldigung
führen.
 Falsche Angaben, die lediglich durch ein Versehen entstanden sind, lassen
sich zumeist folgen- und problemlos berichtigen – wenn Sie möglichst rasch handeln.

## Wie Sie falsche Angaben korrigieren

Nicht alle falschen Angaben entstehen aus der Absicht heraus, aus der Verantwortung
zu entkommen oder den Schadensausgleich zu maximieren. Auch schlichter Schock kann
nach einem Unfall dazu führen, dass unvollständige oder fehlerhafte Informationen
kommuniziert werden.

Dies bedeutet aber nicht, dass solche versehentlichen Falschaussagen zwangsläufig
rechtliche Folgen und den **Ausfall Ihres Versicherungsschutzes** nach sich ziehen
müssen. Haben Sie einen Fehler als solchen identifiziert, sollten Sie sich allerdings
zeitnah mit der Versicherung und zur Sicherheit auch mit Ihrem **[Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)**
in Verbindung setzen.

Denn nur, wenn Ihre Angaben korrigiert werden, ehe über Ihren eventuellen Schadensersatz
bestimmt oder dieser gar zu hoch ausgezahlt wurde, bleibt Ihr Versicherungsschutz
sicher erhalten.

## Erste Rechtshilfe für den Unfallort: Nicht mehr Angaben als nötig

Auch wenn – oder vielmehr: gerade, weil – der Schreck nach dem Unfall zumeist groß
ist, ist es ratsam, am Unfallort nur die zwingend notwendigen Angaben zu tätigen
und auch diese eingehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Vor allem sollten Sie nichts
unterschreiben, was nicht zuvor ein Anwalt für Sie geprüft hat. Denn wenngleich 
nicht jedes **Schuldeingeständnis** rechtlich bindend ist, gibt es durchaus Formen,
die gegen Sie verwendet werden können, auch wenn Ihr Unfallgegner eigentlich (Mit-)
Schuld am Unfall trägt.

## Beitragsnavigation

[5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/)

##  2 Kommentare zu “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht – falsche Angaben zum Unfallhergang”

 1.  **Marcel Volz** sagt:
 2.  [11. Dezember 2019 um 23:22 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/falsche-angaben-zum-unfallhergang/#comment-84)
 3. Sehr geehrte Anwaltskanzlei Scheerer & Maly,
 4. ich hatte heute einen Autounfall. Der Hergang war wie folgt. An einer Kreuzung 
    mit zwei Fahrspuren stand ich bei Rot auf der linken Fahrbahn. Rechts neben mir
    stand ebenso ein Pkw, auf seiner Spur kann man sowohl gerade aus fahren als auch
    rechts abbiegen. Als wir beide Rot hatten, überholte mich der rechts neben mit 
    stehende PKW und düste an mir vorbei. Da ein Auto das in der Kreuzung stand mit
    seinem Heck in dessen Fahrbahn ragte, scherte er einige Zentimeter in meine Fahrbahn
    aus ohne zu blinken. Beim Anfahren tangierte ich ihn, da er ohne Vorwarnung zu 
    mir rüberzog. Wir hielten an und holten die Polizei. Er machte die Aussage, dass
    ich auf seine Spur kam und ihn rammte, was aber nicht stimmt. Die Polizei nahm 
    Angaben zum Unfallhergang auf. Ich stand noch unter Schock und bin mir nicht nehr
    sicher was ich unterschrieben habe. Die Polizei notierte, dass der andere Pkw seine
    Fahrspur verließ und ich glaube, dass er mich gerammt habe (bn mir aber nicht mehr
    sicher, da ich total aufgewühlt war). Ich bin in ihn reingefahren. Ich bin mir 
    aber keiner Schuld bewusst, da er ja rechts an mir vorbeizog (direkt nach dem Anfahren)
    und wegen des Hindernisses (PKW in Kreuzung) ohne blinken zu mir rüberzog und ich
    ihn dsnn erwischt habe. Der Schaden sind nur einige Kratzer und Schrammen. Ich 
    möchte jetzt zur Polizei und meine Aussage einsehen bzw. berichtigen. Ist das möglich?
    Das andre Problem ist, dass jetzt Aussage gegen Aussage steht und der Unfallverursacher
    eine Beifahrerin hatte und somit einen Zeugen. Habe ich überhaupt eine Chance mein
    Recht geltend zu machen und meine Unschuld zu beweisen.
 5. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
     Marcel Volz
 6.  a.  **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** sagt:
     b.  [18. März 2020 um 17:48 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/falsche-angaben-zum-unfallhergang/#comment-103)
     c. Sehr geehrter Herr Volz,
         vielen Dank für Ihre Anfrage. Für eine Rechtsberatung
        melden Sie sich gerne bei uns unter: 07 11 / 7 18 76 33-2 24h-Notfallnummer: 0
        15 77 / 78 534 38

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