Title: Falschaussagen aus Versehen: Wann drohen rechtliche Konsequenzen?
Author: RegioHelden
Published: 21. Mai 2025
Last modified: 2. Juni 2025

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# Falschaussagen aus Versehen: Wann drohen rechtliche Konsequenzen?

 Veröffentlicht am 21. Mai 20252. Juni 2025

Im Alltag sowie im juristischen Kontext kann es vorkommen, dass Aussagen unzutreffend
wiedergegeben oder **Sachverhalte unvollständig geschildert** werden. Dabei zieht
nicht jede unrichtige Äußerung zwingend strafrechtliche Sanktionen nach sich. Entscheidend
ist hierbei die Differenzierung zwischen einer bewussten Falschaussage und einer
solchen, die auf **Irrtum, Erinnerungslücken oder Unachtsamkeit** beruht. Insbesondere
im Kontext von Zeugenaussagen oder der Aussage vor Gericht stellt sich die Frage,
wann eine fehlerhafte Aussage rechtlich belangt werden kann. Als [**Anwalt für Strafrecht in Stuttgart**](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
erläutern wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly diese und weitere Fragen in
dem vorliegenden Beitrag.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Juristische Grundlagen](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#juristische-grundlagen)
 3. [Typische Szenarien](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#typische-szenarien)
 4. [Welche Strafen drohen?](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#welche-strafen-drohen)
 5. [Wie vermeiden Sie Falschaussagen?](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#wie-vermeiden-sie-falschaussagen)
 6. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.scheerer-maly.de/fahrlassigkeit-falschaussage-rechtslage/?output_format=md#zusammenfassung-fazit)

![Junger Mann, der einen Eid schwört und hinter seinem Rücken die Finger kreuzt.](
https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2025/05/young-man-swearing-
an-oath-crossing-his-1024x388.jpg)

nito – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Entscheidend ist die Differenzierung zwischen einer bewussten Falschaussage und
   Fahrlässigkeit.
 * Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, bei Fahrlässigkeit muss
   das Gesetz die Strafbarkeit ausdrücklich normieren.
 * Ein sorgfältiges Vorgehen und eine gute Vorbereitung sind der Schlüssel, um Falschaussagen
   zu vermeiden.

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## Juristische Grundlagen

Im deutschen Strafrecht wird grundsätzlich zwischen **vorsätzlichem und fahrlässigem
Handeln **unterschieden. Vorsatz setzt dabei voraus, dass der Täter oder die Täterin
die Tatbestandsverwirklichung zumindest billigend in Kauf nimmt (§ 15 StGB). Fahrlässigkeit
hingegen ist gegeben, wenn die **erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen** wurde.
Eine Falschaussage ist insbesondere dann strafbar, wenn sie vorsätzlich unter Eid
abgegeben wurde (§ 154 StGB). Daneben können aber auch **uneidliche Falschaussagen**
vor Gericht nach § 153 StGB strafrechtlich relevant sein.

Eine **Strafbarkeit** setzt grundsätzlich eine vorsätzliche Handlung voraus; Fahrlässigkeit
ist nur dann strafbewehrt, wenn das Gesetz die Strafbarkeit ausdrücklich vorsieht.
Dies ist beispielsweise nach § 161 StGB im Rahmen des fahrlässigen Falscheids der
Fall: Demnach tritt eine Strafbarkeit auch dann ein, wenn eine **Falschaussage unter
Eid** aus Fahrlässigkeit begangen wurde. Dabei sind die rechtlichen Grenzen jedoch
anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Ein **falsches Erinnern, ein Missverständnis
oder eine ungeschickte Formulierung** begründen in der Regel keine Strafbarkeit –
dies ist jedoch im Rahmen des Strafverfahrens individuell zu beurteilen und infolge
einer effektiven Strafverteidigung genau herauszuarbeiten.

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## Typische Szenarien

In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere bei **Zeugenvernehmungen** Missverständnisse
aufkommen können. Ein klassisches Beispiel in diesem Kontext ist das **Verwechseln
von Zeitpunkten oder Personen**, etwa bei Aussagen zu einem Verkehrsunfall. Fahrlässig
handelt dabei jemand, der eine Aussage trifft, ohne sich der Tragweite und der eigenen
Unsicherheit bewusst zu sein. Dabei stellt die Rechtsprechung auf den sogenannten**„
objektiven Sorgfaltsmaßstab“ **ab, der eine Orientierung an der Verständigkeit eines
durchschnittlich sorgfältigen Menschen verlangt.

Problematisch ist regelmäßig die **Abgrenzung** zwischen schlichter Unachtsamkeit
und strafrechtlich relevanter Fahrlässigkeit: Während echte Irrtümer oder Erinnerungsfehler
in der Regel keine Strafbarkeit nach sich ziehen, kann **leichtfertiges Verhalten**
durchaus rechtlich relevant sein. Hier bedarf es stets einer **sorgfältigen Einzelfallprüfung**
durch die Behörden, das Gericht sowie Ihren Strafverteidiger bzw. Ihrer Strafverteidigerin
und der Ermittlung, ob sich die aussagende Person um Klarheit bemüht hat oder gar
leichtfertig gehandelt hat.

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## Welche Strafen drohen? 

Die **rechtlichen Konsequenzen** falscher Aussagen variieren erheblich. Während 
eine uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren sanktioniert wird, droht beim Meineid sogar eine** Freiheitsstrafe
von mindestens einem Jahr**. Ein fahrlässiger Falscheid kann mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die **Strafzumessung**
hängt hierbei auch davon ab, in welchem Kontext die Aussage getätigt wurde, welche
Folgen sie hatte und inwiefern der Täter bzw. die Täterin geständig war.
Angesichts
dieser weitreichenden Konsequenzen ist eine **frühzeitige anwaltliche Beratung**
unerlässlich. Ein erfahrener Strafverteidiger bzw. eine erfahrene Strafverteidigerin
kann nicht nur im Vorfeld sensibilisieren, sondern auch im Verfahren helfen, **unbewusste
Fehler richtig einzuordnen** und die eigene Aussage angemessen zu erläutern. Zudem
prüfen Anwälte und Anwältinnen auch, ob überhaupt eine strafbare Falschaussage vorliegt
oder lediglich ein Irrtum.

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## Wie vermeiden Sie Falschaussagen? 

Um unbewusste Falschaussagen zu vermeiden, ist eine **gute Vorbereitung** der Schlüssel:
Insbesondere bei **Vorladungen** durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft oder
vor Gericht ist ein sorgfältiges Vorgehen zu empfehlen. Folgende Hinweise können
Ihnen dabei helfen:

 * Notieren Sie sich alles Relevante rund um den Vorfall als Notizen oder Kalendereinträge.
 * Machen Sie, wenn möglich, Fotos und bewahren Sie diese auf.
 * Stellen Sie keine Spekulationen auf: Aussagen sollten nur zu Fakten gemacht werden,
   bei denen Sie sich sicher sind.
 * Geben Sie zu, wenn Sie Erinnerungslücken haben.

Diese **Sorgfalt** ist insbesondere dann geboten, wenn Sie unter Eid aussagen oder
Teil eines Ermittlungsverfahrens sind. Bei jedem Gespräch mit Behörden sollte im
Hinterkopf behalten werden, dass **jede Äußerung von Bedeutung** sein kann und im
Verfahren Verwendung findet.

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## Zusammenfassung und Fazit

Falschaussagen aus Versehen sind menschlich – im juristischen Kontext aber nicht
immer folgenlos. Im Strafrecht kommt es wie dargestellt entscheidend auf den **Vorsatz**
oder das Vorliegen von **Fahrlässigkeit** an. Während echte Irrtümer oder Erinnerungslücken
oftmals straflos bleiben, kann leichtfertiges Verhalten sowie Vorsatz eine **Strafbarkeit
des Verhaltens** nach sich ziehen.

Für Mandanten und Mandantinnen ist es daher unerlässlich, die eigenen **Rechte und
Pflichten** zu kennen. Dazu können unter Umständen auch ein Aussageverweigerungsrecht,
die Möglichkeit zur anwaltlichen Rücksprache sowie die Pflicht zur Wahrheit bei 
eidlichen Aussagen zählen. Um bei diesem Vorgehen auf der sicheren Seite zu sein,
ist eine **frühzeitige anwaltliche Beratung** unerlässlich. Wer gut vorbereitet 
ist, sich seiner Aussagen bewusst ist und rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt,
minimiert das Risiko von Falschaussagen und schützt sich **effektiv** vor rechtlichen
Konsequenzen.

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