Title: Durchsuchungsbeschluss erhalten? Diese Rechte stehen Ihnen zu!
Author: RegioHelden
Published: 13. März 2025
Last modified: 14. März 2025

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# Durchsuchungsbeschluss erhalten? Diese Rechte stehen Ihnen zu!

 Veröffentlicht am 13. März 202514. März 2025

Wenn plötzlich die **Polizei** bei Ihnen vor der Tür steht, kann sich das im ersten
Moment wie ein Schock anfühlen: Viele Betroffene sind überfordert und haben Angst,
etwas falsch zu machen. Die Durchsuchung dient oftmals dazu, **Beweise** im Rahmen
eines Ermittlungsverfahrens **zu sammeln**, und kann daher große Auswirkungen auf
ein mögliches Strafverfahren haben.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie**
mit dieser Situation bestmöglich umgehen** können. Welche Möglichkeiten Ihnen im
Rahmen einer Durchsuchung zustehen, welche **Fehler** die Ermittler und Ermittlerinnen
häufig begehen und wie Sie sich nach der Durchsuchung verhalten können, erfahren
Sie im folgenden Beitrag von Ihrem [Anwalt für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md).

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Formale Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#formale-pruefung-durchsuchungsbeschluss)
 3. [Ihre Rechte während der Durchsuchung](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#rechte-durchsuchung)
 4. [Häufige Fehler der Ermittler und Ermittlerinnen und wie Sie reagieren](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#haeufige-fehler-ermittler-wie-reagieren)
 5. [Nach der Durchsuchung: Was tun?](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#nach-durchsuchung-was-tun)
 6. [Zusammenfassung und Fazit](https://www.scheerer-maly.de/durchsuchungsbeschluss-pruefen-ihre-rechte/?output_format=md#zusammenfassung-fazit)

![Durchsuchung beim Verdächtigen im Gesetzestext](https://www.scheerer-maly.de/wp-
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Joachim B. Albers – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Der Durchsuchungsbeschluss muss formal gültig sein.
 * Während der Durchsuchung haben Sie eine ganze Reihe an Rechten, die Sie kennen
   und wahrnehmen sollten.
 * Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe und kontaktieren Sie Ihren Anwalt oder Ihre 
   Anwältin für Strafrecht.

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## Formale Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses

Bei einem Durchsuchungsbeschluss, der auch Durchsuchungsbefehl genannt wird, handelt
es sich um eine **Verfügung eines Richters** oder einer Richterin, durch die es 
der Polizei gestattet wird, eine Wohnung oder andere Räume zu durchsuchen. Dadurch
wird das im Grundgesetz geschützte **Recht auf Unversehrtheit** der Wohnung gewahrt,
da die Polizei nur unter der Voraussetzung des Durchsuchungsbeschlusses derart in
die Privatsphäre des oder der Betroffenen eingreifen kann.

Wichtig ist dabei, dass der Durchsuchungsbeschluss zunächst **formal geprüft** wird.
Er muss **schriftlich erlassen** worden sein und die folgenden Daten enthalten:

 * Namen und Adresse der betroffenen Person
 * Tatvorwurf: aus welchem Grund ermittelt wird und welche Straftat dem oder der
   Beschuldigten zur Last gelegt wird
 * Grund der Durchsuchung: Nach welchen Beweismitteln wird durchsucht? Ist die Durchsuchung
   notwendig? Was ist das Ziel der Durchsuchung?
 * Genaue Bezeichnung der zu durchsuchenden Räumlichkeiten
 * Unterschrift und Datum des Richters bzw. der Richterin

Fehlt es an diesen Informationen, kann der Beschluss **ungültig** sein. Sollten 
Sie die Vermutung haben, dass Ihr Durchsuchungsbeschluss ungültig sein könnte, sollten
Sie so schnell wie möglich einen **Rechtsanwalt** oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen.
Er oder sie wird den Beschluss ausgiebig prüfen und kann zudem die **Ermittlungsakten
anfordern**, um die darin enthaltenen Informationen zu überprüfen. Gegen einen ungültigen
Durchsuchungsbeschluss können Sie **Beschwerde einreichen**, die dann vom zuständigen
Gericht geprüft wird.

Außerdem ist das Datum, an dem der Beschluss erlassen wurde, entscheidend. Ein **
älterer Durchsuchungsbeschluss** (älter als sechs Monate) **verliert seine Gültigkeit**
und berechtigt nicht mehr zur Durchsuchung. Es kann allerdings ein neuer Beschluss
ausgestellt werden. Durchsuchungsbeschlüsse haben somit ein Verfallsdatum. Wichtig
ist dabei die **letzte richterliche Prüfung**. Bei Beschwerden zählt die darauf 
folgende richterliche Prüfung, nicht der ursprüngliche Beschluss.

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## Ihre Rechte während der Durchsuchung

Während der Durchsuchung haben Sie eine ganze Reihe an Rechten: Zum einen darf eine
Hausdurchsuchung **nur zu zulässigen Uhrzeiten**, sprich außerhalb der Nachtruhe
durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Durchsuchung zwischen 21 Uhr abends
und 4 Uhr morgens grundsätzlich unzulässig ist. In den Fällen, in denen **Gefahr
im Verzug** vorliegt, kann von dieser Regelung nach § 104 der Strafprozessordnung(
StPO) eine **Ausnahme** gemacht werden.

Sie haben bei einer Hausdurchsuchung die **Pflicht, diese zu dulden**. Eine Verpflichtung
zur Mitwirkung besteht jedoch nicht. Allerdings bietet es sich an, keinen Widerstand
zu leisten, sondern die Durchsuchung nach Vorlegung des Durchsuchungsbefehls hinzunehmen,
da sich **Widerstandshandlungen** möglicherweise negativ auf Ihr Verfahren auswirken
können. Bei der Durchsuchung können Sie anwesend sein – insofern Sie die **Ermittlungen
nicht behindern** – eine Verpflichtung zur Anwesenheit besteht jedoch ebenfalls 
nicht.

Wichtig ist, dass Sie sich eine **Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Durchsuchungsprotokolls**
aushändigen lassen. Zudem steht Ihnen das Recht zu, Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin
zu kontaktieren. Er oder sie sollte bestenfalls auch vor Ort sein. Die Beamten und
Beamtinnen können Sie vor Ort befragen. Sie können und sollten dabei jedoch von 
Ihrem **Schweigerecht** Gebrauch machen. Zudem sollten Sie noch während der Hausdurchsuchung
der **Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen**: Dies wird ebenfalls im Durchsuchungsprotokoll
vermerkt.

Achten Sie zudem darauf, ob **andere Personen** – wie zum Beispiel Angestellte oder
Familienmitglieder – bei der Durchsuchung anwesend sind. Diese können später im 
Verfahren als **Zeugen** und Zeuginnen benannt und verhört werden.

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## Häufige Fehler der Ermittler und Ermittlerinnen und wie Sie reagieren

Was können Sie unternehmen, wenn die Beamten und Beamtinnen Fehler bei der Durchsuchung
machen? Ermittlungsfehler im Rahmen der Durchsuchung können zu einem möglichen **
Verwertungsverbot** der aufgefundenen Beweise führen. Aus diesem Grund ist es essenziell,
die Fehler zu **dokumentieren** und so früh wie möglich einen **Rechtsanwalt** oder
eine Rechtsanwältin einzuschalten.

Ein Fehler kann dabei sein, dass der Durchsuchungsbeschluss ungültig ist, da er 
z. B. veraltet ist oder die formalen Voraussetzungen nicht vorlagen (siehe oben).
Zudem kann die Hausdurchsuchung **unverhältnismäßig** sein: Dies ist dann der Fall,
wenn die Schwere der Tat nicht ausreicht, um eine Durchsuchung zu rechtfertigen.
Zudem kann dann ein Fehler vorliegen, wenn die Durchsuchung **bei der falschen Person
vorgenommen** wurde. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie trotzdem ruhig reagieren
und sich nicht aus der Fassung bringen lassen. Notieren Sie alle wichtigen Informationen,
insbesondere die **Namen der Ermittler** und Ermittlerinnen, und übergeben Sie diese
Informationen Ihrem Rechtsanwalt bzw. Ihrer Rechtsanwältin.

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## Nach der Durchsuchung: Was tun? 

Nach der Durchsuchung sollten Sie ebenfalls aufschreiben, welche **Gegenstände beschlagnahmt**
wurden. Machen Sie sich ein Bild Ihrer Wohnung oder Ihres Büros und notieren Sie
explizit, welche Gegenstände fehlen. Dabei können Sie auch **Fotos** vom Zustand
der Wohnung anfertigen. Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie ein **Gedächtnisprotokoll**
anfertigen, sofern Sie bei der Durchsuchung anwesend waren. Damit können Sie den
Vorfall bei einer Befragung detailliert und schlüssig wiedergeben.

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## Zusammenfassung und Fazit

Sie sollten bei einer Durchsuchung unbedingt Ruhe bewahren und die **Ermittlungen
dulden**. Kontaktieren Sie so früh wie möglich Ihren **Rechtsanwalt** oder Ihre 
Rechtsanwältin für Strafrecht. Er oder sie kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte 
zu wahren und **Ermittlungsfehler zu dokumentieren**. So vermeiden Sie negative 
Folgen und legen die Weichen für ein schnelles Verfahren in Ihrem Sinne.
Wir von
der** Anwaltskanzlei Scheerer & Maly **verfügen über die notwendige **Expertise**
und Empathie, um Sie in Ihrem Ermittlungsverfahren und bei einer Durchsuchung kompetent
zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne für einen **Beratungstermin**.

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