Title: Drogen im Verkehrsrecht
Published: 19. August 2020
Last modified: 10. Dezember 2024

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# Drogen im Verkehrsrecht

 Veröffentlicht am 19. August 202010. Dezember 2024 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

## Drogen im Verkehrsrecht: Ihre Kanzlei aus Stuttgart klärt auf

Ähnlich wie Alkohol am Steuer wird auch der Missbrauch von Drogen **strafrechtlich
verfolgt** und gilt als **Verstoß** und **Straftat**. Das liegt daran, dass sich
der Konsum von Drogen immer negativ auf die Fahrtauglichkeit auswirkt und damit 
auch andere im Straßenverkehr gefährdet werden. Das gilt bei der Einnahme bestimmter
Drogen, aber auch bei einem Mischkonsum verschiedener Substanzen oder von Rauschmitteln
und Alkohol. Wir von der **Anwaltskanzlei Scheerer & Maly, **als [Anwälte für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/),
erklären, welche Strafen drohen und welche Ausnahmen es gibt.

## Drogen am Steuer: eine Auswahl der häufigsten Rauschmittel und deren Wirkung

Der Missbrauch von Drogen wird sowohl strafrechtlich als auch **verkehrsrechtlich
geahndet**. Drogen beeinflussen:

 * die Aufmerksamkeit
 * die Konzentration beim Fahren
 * die Reaktionsfähigkeit
 * die Orientierung im Straßenverkehr
 * die Sicherheit anderer

Wer im Verkehr als Fahrer den Verdacht auf Drogenkonsum auslöst, muss sich einer**
Kontrolle** unterziehen. Gültig wird der Missbrauch im Verkehrsrecht, wenn Drogen
im Blut oder Urin nachgewiesen werden können oder das Verhalten stark darauf hinweist.
Dabei werden die Einnahme oder der **Besitz von Drogen** immer sanktioniert. Fährt
jemand unter Drogeneinfluss, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und Straftat. Die 
berauschenden Mittel umfassen:

 * Cannabis
 * Kokain
 * Ecstasy
 * Heroin
 * Morphin

![Man raucht Joint am Steuer](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/
746/2021/05/drogen-autofahren-1024x683-1.jpg)

© canecorso – stock.adobe.com

## Wie gestaltet sich das Strafmaß beim Nachweis von Drogen im Verkehrsrecht?

Das Strafmaß hängt davon ab, ob die Einnahme nachgewiesen werden konnte und ob zusätzlich
auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Kommt es zu einem **Unfall** oder
zeigt der Fahrer **auffällige Fahrfehler**, ist dieser nachweislich nicht in der
Lage, das eigene Fahrzeug sicher zu führen. Das hat eine **Freiheitsstrafe** von
bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge.

Gleichzeitig gilt der **Besitz von Drogen** als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Daher kommt zum Verkehrsdelikt die eigentliche Straftat hinzu, die höhere Konsequenzen
nach sich zieht, besonders, wenn der Fahrer bereits häufiger auffällig geworden 
ist. Mehrmalige Verstöße ziehen ein **Fahrverbot** nach sich oder sogar den Entzug
der Fahrerlaubnis. Nicht relevant für das Strafmaß ist unter diesen Umständen, ob
der Fahrer mit Drogen am Steuer oder unter Drogeneinfluss erwischt wurde. Wird ein**
regelmäßiger Drogenkonsum** nachgewiesen, droht immer der Führerscheinentzug.

## Welche Drogen sind erlaubt und wie sind die Regelungen im Verkehrsrecht?

Die Einnahme von** illegalen Drogen** oder stark beeinträchtigenden Medikamenten
vor der Fahrt zieht immer Konsequenzen nach sich und ist nicht im [Verkehrsrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
erlaubt. Sie können körperliche und psychische Auswirkungen haben und die Reaktions-
und Konzentrationsfähigkeit erheblich einschränken. Das kann zu Fehleinschätzungen
führen, die in Unfällen münden.
 Etwas anders sieht das aus, wenn Drogen oder Medikamente
mit berauschenden Substanzen **aus gesundheitlichen Gründen** eingenommen werden
müssen. Dann ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht zwingend möglich. Trotzdem ist
darauf zu achten, das **Fahren einzuschränken** oder sein zu lassen, wenn bestimmte
Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Erlaubt sind weniger starke Schmerzmittel
oder medizinischer Cannabis.

Seit 2017 darf dieser auf ärztliches Rezept als Blüten für Patienten ausgegeben 
und nach Vorschrift eingenommen werden. Dann gilt eine Ausnahme im Straßenverkehrsgesetz
als sogenanntes **Medikamentenprivileg**.

Während der Nachweis von Cannabis ansonsten eine Ordnungswidrigkeit und Straftat
ist, ist medizinischer Cannabis dann nicht strafbar, wenn er einen Grenzwert unter
1 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum aufweist. Wenn dennoch drogenbedingte**
Ausfallerscheinungen** auftreten, greift § 316 des Strafgesetzbuchs. Dieses sieht
eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Dasselbe gilt
für Fahrer, die nicht zum Verkehr mit Betäubungsmitteln durch das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte berechtigt sind.

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