Title: Diese Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht
Author: RegioHelden
Published: 17. November 2020
Last modified: 10. Januar 2023

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# Diese Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht

 Veröffentlicht am 17. November 202010. Januar 2023

In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Normen. Ein Gesetz, 
das häufig thematisiert wird und von großer Wichtigkeit ist, ist das Jugendstrafrecht.
Für die Rechtsprechung hat es eine besondere Bedeutung, weil es sich am **Prinzip
des Erziehungsgedankens** orientiert. Das Jugendstrafrecht findet für Jugendliche
und Heranwachsende Anwendung, weicht vom normalen Strafprozessrecht erheblich ab
und ist im Jugendgerichtsgesetz geregelt. Als [Anwälte für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel,
wer genau nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. In diesem Zusammenhang
gehen wir auch auf die verschiedenen Altersstufen ein.

![Junge Frau denkt nach](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/
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## Was ist das Jugendstrafrecht?

Unter dem Jugendstrafrecht werden **sämtliche Verordnungen, Vorschriften und Gesetze**
verstanden, die bei Strafverfahren von Jugendlichen zur Anwendung kommen. Das Jugendstrafrecht
ist, im Vergleich zum normalen Strafrecht, abgemildert. Es soll bei einer Verurteilung
von Jugendlichen besonders berücksichtigt werden, dass in vielen Fällen die geistige
Reife fehlt, um die Konsequenzen bestimmter Straftaten abschätzen zu können.

## Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für **Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren**,
kann jedoch auch bei älteren Heranwachsenden zur Anwendung kommen.

## Welche Altersstufen gelten im Jugendstrafrecht?

**Im Jugendstrafrecht werden die nachfolgenden Altersstufen unterschieden:**

**Kinder unter 14 Jahren: **
 Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig.
Das bedeutet, dass sie für begangene Taten bzw. Vergehen vor Gericht nicht bestraft
werden können. Für diesen Personenkreis findet deshalb das Jugendstrafrecht keine
Anwendung.

**Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren:**
 Jugendliche im Alter zwischen 14 und
18 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dabei ist stets die Entwicklung
und geistige Reife des Jugendlichen zu berücksichtigen.

**Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren:**
 Für Personen ab dem 18. Lebensjahr
findet das Jugendstrafrecht im Normalfall keine Anwendung mehr. Richter, Staatsanwaltschaft
und Verteidiger können jedoch, nach Prüfung des Einzelfalls, das Jugendstrafrecht
anwenden.

## Wie wird entschieden, ob das Jugendgerichtsgesetz ab 18 noch Anwendung findet?

Die Prüfung, ob eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht bzw. Jugendgerichtsgesetz
ab 18 möglich ist, wird durch das **Jugendgericht **durchgeführt. Maßgeblich ist
die Frage, ob der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher eingestuft werden
kann. Dazu prüft das Jugendgericht beispielsweise, ob bereits eine Abnabelung vom
Elternhaus erfolgt ist und der Angeklagte eine unproblematische Schullaufbahn mit
entsprechenden Schulabschlüssen vorweisen kann. Auch steht die Frage im Raum, ob
der Angeklagte sein (zukünftiges) Leben eigenständig plant oder die Eltern noch 
wichtige Entscheidungen für ihn treffen. All das hat einen Einfluss auf die Entscheidung.

## Welche Auswirkungen hat die Einschätzung des Jugendgerichts auf das mögliche Strafmaß?

Die Einschätzung des Gerichts hat für den Angeklagten weitreichende Folgen im Hinblick
auf das zu erwartende Strafmaß. So ist es möglich, dass ein Jugendlicher für eine
Straftat mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die auf Bewährung verhängt
wird, verurteilt wird. Im Vergleich dazu kann im „normalen“ Strafrecht für die gleiche
Straftat eine mehrjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, für die eine Bewährung
nicht mehr in Betracht kommt.

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