Title: Bußgeldverfahren
Published: 4. Februar 2020
Last modified: 17. Februar 2023

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# Kompetente Rechtsberatung zum Bußgeldverfahren in Stuttgart

Das Verkehrsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Ordnungswidrigkeiten und 
Straftaten. Während Straftaten eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen, folgt 
der Prozess einer **Ordnungswidrigkeit** einem standardisierten Ablauf. So werden
bei Tatbeständen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder unerlaubten Fahrweisen
gemäß dem deutschen Bußgeldkatalog Strafmaßnahmen verordnet. Spätestens beim Erhalt
des Bußgeldbescheids stellt sich die betroffene Person die Frage, wie ein entsprechendes
Bußgeldverfahren eigentlich abläuft. Wir von der** Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
aus Stuttgart** klären Sie im Folgenden über die Einzelheiten auf.

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## Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, geht es im ersten 
Schritt darum, den Fahrer zum **Tatzeitpunkt** zu ermitteln. Daher erhalten Sie 
als beschuldigter Fahrer von den Beamten der Bußgeldbehörde zunächst einen **Anhörungsbogen**,
in dem Sie über die genaue Ordnungswidrigkeit informiert werden. Sobald Sie nachfolgend
der Bußgeldbescheid erreicht, ist das Verfahren bereits in Gang gesetzt worden. 
Grundsätzlich haben Sie zu diesem Zeitpunkt zwei Möglichkeiten, zu reagieren:

 * **Sie gestehen die Schuld ein** und bezahlen das Bußgeld. In diesem Fall findet
   kein Bußgeldverfahren mehr statt.
 * **Sie können Einspruch erheben**. Das ist nur zu empfehlen, wenn der Bußgeldbescheid
   fehlerhaft oder inkorrekt ist, da sich das Bußgeldverfahren dadurch verlängert.

## Was passiert bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Bevor Sie der Bußgeldbescheid erreicht, erhalten Sie in Form eines Anhörungsbogens
die Chance zur **Stellungnahme**. Auch wenn Sie den Drang verspüren, sich zum Tathergang
zu äußern, raten wir Ihnen, lediglich die Pflichtangaben zu Ihrer Person zu machen.
Als betroffene Person steht es Ihnen frei, Angaben zum Tatablauf zu machen – wir
empfehlen Ihnen, von Ihrem **Schweigerecht** Gebrauch zu machen, damit Sie keine
Aussagen machen, mit denen Sie sich im weiteren Verlauf unter Umständen selbst belasten.
Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, Verdächtigungen auszusprechen oder jemanden
als Fahrer zu benennen, der es nicht war. Dies wird als Straftat gewertet und mit
entsprechend harten Sanktionen, wie beispielsweise einem Fahrverbot, bestraft.

☎ Jetzt unverbindlich Rechtsberatung vereinbaren:

Tel.: [0711 - 718 763 32](https://www.scheerer-maly.de/bussgeldverfahren/+4971171876332?output_format=md)

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## Ist es möglich, dass ein Verfahren verjährt?

Ab dem Tatzeitpunkt hat die Bußgeldbehörde **drei Monate** Zeit, den **Anhörungsbogen**
zu verschicken. Innerhalb dieser **Verjährungsfrist** hat die Behörde zu klären,
ob der Fahrer zur Tatzeit mit dem Halter des Fahrzeugs übereinstimmt. Schließlich
gilt in Deutschland keine generelle Halter-Haftung, sodass nur der** eigentliche
Fahrer** zur Verantwortung gezogen werden kann. Durch den Anhörungsbogen kann die
zuständige Verwaltungsbehörde ermitteln, wer zum Tatzeitpunkt tatsächlich gefahren
ist. Sollte der Bogen allerdings nicht innerhalb von drei Monaten ankommen, ist 
die Frist abgelaufen und der Bußgeldbescheid gilt als verjährt. Die beschuldigte
Person kann dann nicht mehr für die Tat bestraft werden.

## Was kostet ein Bußgeldverfahren?

Bei einem in Gang gesetzten Bußgeldverfahren müssen Sie gegebenenfalls mit** folgenden
Kosten** (Stand August 2019) rechnen:

 * Die **Gebühren** und Auslagen für den Bußgeldbescheid betragen 28,50 €
 * **Einsicht** **in Ihre Akten** kostet nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)
   12 €
 * Für die Erstellung eines etwaigen **Gutachtens** können mehrere 100 € fällig 
   werden
 * Die Kosten eines **Hauptverfahrens** vor dem Amtsgericht orientieren sich an 
   ungefähr 10 Prozent des Bußgeldes
 * Der **Versand des Urteils** im Rahmen einer Gerichtsverhandlung beläuft sich 
   auf mindestens 7 €

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## Wie kann ein Anwalt helfen?

Bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens können Sie einen [Anwalt für Verkehrsrecht aus Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
einschalten. Dieser klärt Sie darüber auf, ob und wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen
sollen. Außerdem kann dieser sich bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids **auf das 
Verfahren vorbereiten** und sich in die Sache einarbeiten. Wir von der A**nwaltskanzlei
Scheerer & Maly aus Stuttgart** prüfen Ihr Schreiben gerne genau und beantworten
Ihre Fragen rund um das Thema Bußgeldverfahren.

Ihre Kanzlei für Bußgeldverfahren in Stuttgart – kontaktieren Sie mich!

Tel.: [0711 - 718 763 32](https://www.scheerer-maly.de/bussgeldverfahren/+4971171876332?output_format=md)

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