Title: Autounfall mit einem Fußgänger
Published: 17. Februar 2021
Last modified: 10. Januar 2023

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# Autounfall mit einem Fußgänger

 Veröffentlicht am 17. Februar 202110. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

Bei einem **Autounfall mit einem Fußgänger** trägt dieser in der Regel den größeren
Schaden davon. Hier gilt es besonders, die Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln.
Rechtlich geklärt werden muss, wer die Verantwortung trägt und ob **unüberlegtes
Handeln** oder **Unaufmerksamkeit** den Unfall herbeigeführt haben. Das kann sowohl
den Autofahrer als auch den Fußgänger betreffen. Wenn der Fußgänger sich nicht an
die Verkehrsregeln gehalten hat, trägt er eine **Mitschuld**. Die **Kanzlei Scheerer&
Maly** für [Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
vertritt Mandanten zuverlässig in allen Situationen.

## Welche Pflichten hat der Fußgänger im Straßenverkehr?

Wenn ein Fußgänger von einem Auto erfasst wird oder vor ein Fahrzeug läuft, muss
die **Schuldfrage** geklärt werden. Die meisten Fußgänger geraten unverschuldet 
in einen Verkehrsunfall. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Fußgänger durch
unbedachtes Verhalten eine **Mitschuld** trägt. Das kann sein, wenn er die **falsche
Fahrbahn** benutzt, in der Dunkelheit bei schlechter Sicht seine **Sorgfaltspflicht**
nicht beachtet, so das Tragen auffälliger Kleidung oder das Gehen hintereinander
und nicht nebeneinander, wenn er unüberlegt über die Fahrbahn oder eine rote Ampel
läuft oder wenn er überraschend zwischen parkenden Autos hervorkommt und der Fahrzeugführer
nicht mehr rechtzeitig ausweichen oder reagieren kann.

![Autounfall mit Fußgänger](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/
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© LeslieAnn – stock.adobe.com

## Welche Pflichten hat ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr?

Autofahrer wiederum müssen sich an die Verkehrsregeln halten und haben die Pflicht,
nicht nur die Fahrbahnen, sondern auch Fußgängerwege, Zebrastreifen und das darum
liegende Gelände zu beachten. Besondere Rücksichtnahme des Autofahrers erfordert
das Abbiegen und wenn Kinder oder ältere Menschen die Fahrbahn überqueren. Auch 
besteht eine **Wartepflicht an Fußgängerüberwegen**.Es gilt, dass der Fahrer zuvor
nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war oder unter dem Einfluss von Alkohol
oder Drogen stand. Bei einem Unfall während des Abbiegens liegt die Schuld meistens
beim Autofahrer, während an einem **Zebrastreifen** die **höhere Sorgfalt** gilt.
Trotzdem darf ein Fußgänger nicht einfach die Straße überqueren, sondern muss die
Fahrbahn ebenfalls im Auge behalten.

## Wie ist bei einem Autounfall mit Fußgänger zu handeln?

Bei einem **Unfall zwischen Fahrzeug und Fußgänger** ist es wichtig, die **Polizei
zu rufen**. Sprechen Sie, wenn es möglich ist, Zeugen an, die den Unfall beobachtet
haben, und lassen Sie **kleinere Verletzungen** nach dem Unfall **ärztlich dokumentieren**.
Notieren Sie alle **Sachschäden**, die durch den Unfall entstanden sind. Kontaktieren
Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für eine umfassende Beratung und Klärung.

## Was versteht man unter Betriebsgefahr?

Die Betriebsgefahr wird bei einem Unfall angemessen berücksichtigt. Sie basiert 
auf der **Pflichtversicherung für jedes Kraftfahrzeug**, da ein Fahrzeug für andere
Verkehrsteilnehmer eine allgemeine Betriebsgefahr beinhaltet. Damit ist gemeint,
dass ein Fahrzeughalter für Schäden, die anderen Personen durch ihn entstehen, voll
haftet. Das gilt auch, wenn er den Schaden nicht selbst verursacht hat. Ausnahmen
sind dann gegeben, wenn der Schaden unabwendbar ist oder durch höhere Gewalt verursacht
wurde.

## Trägt der Autofahrer immer die Schuld?

Wenn Unfälle mit Fußgängern geschehen, bei denen sich Fahrzeugführer korrekt verhalten
haben, muss die **Schuldfrage** genauer geklärt werden. Für den Zebrastreifen gilt
gemäß **Paragraph 26 der Straßenverkehrsordnung** das **Vorrangrecht des Fußgängers**
gegenüber dem Autofahrer. Dieser ist verpflichtet, mit verringerter Geschwindigkeit
und höherer Aufmerksamkeit zu fahren und bei Bedarf auch anzuhalten. Das entbindet
jedoch den Fußgänger nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Die **Schuldfrage** wird
dann **anhand des Verhaltens** geklärt. Dabei gilt:

 * **Fußgänger haben Vorrang.**
 * Die **Geschwindigkeit** muss am **Zebrastreifen** **gedrosselt** werden.
 * **Fünf Meter** vor dem **Zebrastreifen** gilt **absolutes Halteverbot**.
 * **Überholversuche sind verboten.**

Geschieht der Unfall auf der Fahrbahn, ist der Autofahrer nicht immer alleine schuld.
Hat sich der **Fußgänger** nicht an die Regeln gehalten, trägt er eine **Mit- oder
Teilschuld**. Bei einem Unfall mit älteren Menschen oder Kindern gilt eine höhere
Rücksichtnahmepflicht, sodass der Autofahrer in der Regel die Schuld trägt. Kontaktieren
Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für genauere Informationen.

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[Schlägerei: Tragen Beteiligte immer eine Mitschuld?](https://www.scheerer-maly.de/mitschuld-schlaegerei/)

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