Title: Schweigen im Strafrecht – Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung vom Rechtsanwalt aus Stuttgart erklärt
Published: 14. Juli 2020
Last modified: 10. Januar 2023

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# Schweigen im Strafrecht – Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung vom Rechtsanwalt aus Stuttgart erklärt

 Veröffentlicht am 14. Juli 202010. Januar 2023 von [](https://www.scheerer-maly.de/author/)

„Sie haben **das Recht zu schweigen**. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht
gegen Sie verwendet werden.“ Zugegeben, das ist ein Zitat aus einer Krimiserie. 
Doch diese Aussage gilt ähnlich auch im **deutschen Strafrecht**. Dabei unterscheidet
man die:

 * Aussageverweigerung
 * Zeugnisverweigerung

Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly aus Stuttgart beleuchten hier das Thema
Schweigen im Strafrecht im Detail und bieten Ihnen gerne als [Anwälte für Strafrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/)
rechtlichen Beistand.

## Das Recht zu Schweigen

Das Recht, im deutschen Strafverfahren zu schweigen, haben:

 * der Angeklagte
 * Zeugen

Die Verweigerungsrechte sind jedoch in ihren **Voraussetzungen** unterschiedlich
ausgeprägt. Insbesondere für Zeugen gilt das Schweigerecht **nicht uneingeschränkt**.
Für beide Gruppen ist aber der Grundsatz anzuwenden: Wer seine Rechte kennt, kann
sich klug verhalten. Die Inanspruchnahme des Schweigerechts sollte daher immer mit
einem Fachanwalt besprochen werden.

## Das Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht **obliegt dem Beschuldigten**. Es gilt sowohl in Strafverfahren
als auch bei Ordnungswidrigkeiten. Dieses Recht ist zwar in der Strafprozessordnung
nirgendwo explizit normiert. Es ergibt sich jedoch aus § 136 StPO sowie aus dem 
Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst anzuklagen. Dieser Grundsatz
ist auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.

In den meisten Fällen wird die Wahrscheinlichkeit, sich durch eine eigene Einlassung
zu entlasten, durch den Beschuldigten deutlich überschätzt. Das **Risiko** ist ungleich
größer, durch **verzerrte Auslegung der Aussage**, unvollständige Aufnahmen der 
Mitteilung in den Polizeivermerken und Fehlinterpretationen Nachteile zu erleiden.

Eine **negative Folge darf dem Beschuldigten nicht entstehen**, wenn er sich für
das Aussageverweigerungsrecht entscheidet, auch wenn dies oft suggeriert wird. Auf
der anderen Seite kann ein Teilschweigen bei einer Teilaussage wiederum einen negativen
Eindruck hervorrufen.

## Das Zeugnisverweigerungsrecht

Es werden folgende Gründe unterschieden, warum man als Zeuge keine Auskunft geben
muss:

 * Familiäres Verhältnis mit dem Beschuldigten
 * berufsbedingtes Rechtsverhältnis
 * Selbstschutz

Wer in einer **persönlichen Beziehung** im Sinne des § 52 StPO **zum Beschuldigten**
steht, insbesondere Blutsverwandtschaft, dem steht das Zeugnisverweigerungsrecht
zu. Deshalb hat die Polizei oder der Richter den Zeugen vor seiner Aussage immer
zu seiner persönlichen Beziehung mit dem Beschuldigten zu fragen.

**Ärzte, Steuerberater**, aber auch **Anwälte** unterliegen einer Schweigepflicht,
die sich aus den Bestimmungen zu ihrem jeweiligen Beruf ergeben. Diese dürfen sie
nur mit dem Einverständnis des Betroffenen brechen. Deshalb steht auch ihnen ein
Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Eine besondere Form der Zeugnisverweigerung ist die Auskunftsverweigerung. Diese
ist dann angemessen, wenn sich der Zeuge durch seine Aussage einer strafrechtlichen
Verfolgung ausgesetzt sehen könnte. Man nennt dies auch den **Selbstschutz**. Auch
hier kommt der Grundsatz zur Anwendung: Niemand muss sich selbst belasten.

![Beratung durch einen Anwalt zum Aussageverweigerungsrecht](https://www.scheerer-
maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2021/05/anwalt-beratung-aussageverweigerung-
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## Beratung durch einen Fachanwalt

Ist es ratsam, von seinem Schweigerecht im Strafverfahren Gebrauch zu machen? Dies
hängt sicherlich immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel sollte der Beschuldigte besser
schweigen, als sich durch seine Aussage in Gefahr zu bringen. Die **Beratung mit
dem Strafverteidiger** sollte einer solchen Entscheidung vorausgehen.

## Was gehört nicht zum Schweigerecht?

Der Beschuldigte muss unabhängig von seinem Schweigerecht die **Pflichtangaben**
zu seiner Person machen. Der Zeuge ist zur Aussage verpflichtet, sofern er nicht
einen der oben genannten Gründe für das Zeugnisverweigerungsrecht anwenden kann.
Auch hier hilft die anwaltliche Beratung – kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Scheerer&
Maly in Stuttgart.

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##  2 Kommentare zu “Schweigen im Strafrecht – Aussageverweigerung und Zeugnisverweigerung vom Rechtsanwalt aus Stuttgart erklärt”

 1.  **Christopher Seidel** sagt:
 2.  [15. Juli 2020 um 7:43 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/aussageverweigerung-und-zeugnisverweigerung/#comment-138)
 3. Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In
    diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂
 4.  **Joachim Hussing** sagt:
 5.  [18. November 2020 um 19:21 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/aussageverweigerung-und-zeugnisverweigerung/#comment-285)
 6. Vielen Dank für diesen Artikel über das Strafrecht. Mein bester Freund ist jetzt
    in einen Strafrechtsfall verwickelt. Ich werde diesen Artikel mit ihm teilen, während
    er nach einem Anwalt sucht, der ihm bei seinem Strafrechtsfall helfen kann.

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