Title: Sozialrecht
Author: RegioHelden
Published: 20. September 2017
Last modified: 10. Dezember 2024

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# Sozialrecht

Hier steht Ihnen [Rechtsanwalt Scheerer](https://www.scheerer-maly.de/rechtsanwalt-scheerer/?output_format=md)
zur Seite.

In einer Zeit, in der dem sozialen Netz immer größere Bedeutung zukommt, ist es 
umso wichtiger, **begründete Ansprüche konsequent durchzusetzen**. Nach wie vor 
sind viele Bescheide der Sozialleistungsträger falsch und damit in der Regel rechtswidrig,
also anfechtbar.

Beispielsweise wurden laut Mitteilung der Agentur für Arbeit Stuttgart im Jahr 2003
insgesamt 5.745 Widersprüche erhoben. Im gleichen Zeitraum wurde 1.929 Widersprüchen
ganz (1.569) oder teilweise (360) abgeholfen. Das entspricht einem Anteil von einem
Drittel. Entsprechende Ergebnisse sind in Hartz-IV-Verfahren festzustellen. Nach
einer Meldung der Stuttgarter Zeitung vom 23. Februar 2011 wird in 20 % der Verfahren
ein Vergleich geschlossen, in 10 % der Verfahren erkennt der Grundsicherungsträger
die Widersprüche an oder der Leistungsempfänger erhält zumindest teilweise Recht.
Das bedeutet, dass **fast ein Drittel aller Kläger vor Gericht ganz oder teilweise
Erfolg hat**.

Tatsächlich wird der Anteil an falschen Bescheiden bei allen Sozialleistungsträgern
deutlich höher sein, zumal Betroffene z.B. in Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage
oft gar keinen Widerspruch erheben.

In vielen Fällen ist es daher angebracht, gegen belastende Bescheide Widerspruch
und gegen ablehnende Widerspruchsbescheide Klage vor dem **Sozialgericht **zu erheben.
Selbstverständlich sollten Widerspruch und Klage stets sachgemäß begründet werden.

Sowohl das Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber den Sozialleistungsträgern
als auch das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für den Bürger **kostenfrei**.
Die bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren entstehenden
Rechtsanwaltsgebühren können über die **Rechtsschutzversicherung **abgedeckt werden.
Im Falle der Bedürftigkeit kann auf Antrag im außergerichtlichen Verfahren Beratungshilfe,
im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden.

In der Regel wird es um die **Durchsetzung von Ansprüchen **oder die Abwehr von 
Beitrags- und Erstattungsforderungen gegen einen Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse,
Agentur für Arbeit, Jobcenter, Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung
Bund und andere) gehen, z.B. aus den folgenden Bereichen:

### 󠀁[ Arbeitsförderung](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#arbeitsfoerderung)󠁿

### 󠀁[ Grundsicherung für Arbeitssuchende](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#grundsicherung)󠁿

### 󠀁[ Gesetzliche Krankenversicherung](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#krankenversicherung)󠁿

### 󠀁[ Gesetzliche Rentenversicherung](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#rentenversicherung)󠁿

### 󠀁[ Gesetzliche Unfallversicherung](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#unfallversicherung)󠁿

### 󠀁[ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#rehabilitation)󠁿

### 󠀁[ Soziale Pflegeversicherung](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#pflegeversicherung)󠁿

### 󠀁[ Sozialhilfe](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#sozialhilfe)󠁿

### 󠀁[ Verfahren](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#verfahren)󠁿

Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen!

Tel.: 0711/7187633-1

Selbstverständlich ist es in allen Bereichen des Sozialrechts und in jedem Verfahrensstand
möglich, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen, z.B. für die:

 * Vertretung im Antrags- & Widerspruchsverfahren (keine Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren
   durch die Rechtsschutzversicherung, Erstattung aber im Falle der Übernahme durch
   den unterliegenden Sozialleistungsträger im Widerspruchsverfahren)
 * Vertretung im gerichtlichen Verfahren vor allen Sozial- & Landessozialgerichten(
   Erstattung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren durch den unterliegenden Sozialleistungsträger
   oder durch die Rechtsschutzversicherung möglich)

## Die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV

### 󠀁[ Worum geht es bei dieser Prüfung?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#worum)󠁿

### 󠀁[ Wer führt die Prüfung durch?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#wer)󠁿

### 󠀁[ Wann wird geprüft?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#wann)󠁿

### 󠀁[ Was wird geprüft?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#was)󠁿

### 󠀁[ Wie verläuft das Verfahren?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#wie)󠁿

### 󠀁[ Ist die Inanspruchnahme rechtlichen Beistandes sinnvoll?](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-sozialrecht/?output_format=md#beistand)󠁿

Vereinbaren Sie jetzt einen ersten Gesprächstermin!

Tel.: 0711/7187633-1

## Die Beratungshilfe

**Folgender Fall ist nicht selten:**

Ein Sozialleistungsempfänger (z.B. Rente, Arbeitslosengeld, Hartz IV) benötigt dringend
einen Rechtsanwalt, um gegen eine Ablehnungsentscheidung eines Sozialleistungsträgers
mittels Widerspruch vorzugehen, kann sich aber eben deshalb, weil er Sozialleistungen
bezieht, einen Rechtsanwalt nicht leisten.

**Was kann man tun?**

Da es im Widerspruchsverfahren keinen Anwaltszwang gibt, kann der Sozialleistungsempfänger
den Widerspruch selbst erheben. Meist ist dies aber der weniger optimale Weg, da
die Erfolgsaussichten für den Widerspruch oft von einer sachgerechten Begründung
abhängen, die in der Regel nicht geringe Sachkenntnis voraussetzt.

Er kann aber auch Beratungshilfe beantragen und im Falle der Bewilligung einen übernahmewilligen
Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, der dann sein Honorar mit Ausnahme einer vom
Sozialleistungsempfänger zu zahlenden Gebühr von 15,00 EURO aus der Staatskasse 
erhält.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass die Versagung
von Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren mindestens dann verfassungswidrig
ist, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind. Betroffene Sozialleistungsträger
sind zum Beispiel die AOK, die Deutsche Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit
und die Jobcenter.

**Wie bekommt man Beratungshilfe?**

Beratungshilfe wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich oder besser 
im Rahmen einer persönlichen Vorsprache auf der Rechtsantragstelle des für den Wohnort
zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Soweit alle gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen, wird dem Antragsteller ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgestellt,
den er dann seinem Rechtsanwalt aushändigt.

**Kann man sich gegen eine Ablehnung wehren?**

Wird der Antrag vom Rechtspfleger zurückgewiesen, hat der Antragsteller einen Anspruch
auf Erteilung eines schriftlichen Beschlusses, gegen den das Rechtsmittel der Erinnerung
zulässig ist, über die dann der Richter entscheidet, falls der Rechtspfleger nicht
abhilft.

Nehmen Sie jetzt telefonischen Kontakt mit der Kanzlei auf!

Tel.: 0711/7187633-1