Title: Alkohol am Steuer
Published: 3. Februar 2020
Last modified: 12. Januar 2022

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# Allgemeine Gesetzeslage zu Alkohol am Steuer

Grundsätzlich gilt im deutschen Straßenverkehr eine **Promillegrenze von 0,5**. 
Bewegt sich Ihre Blutalkoholkonzentration (BAK) unter dem Wert,drohen Ihnen bei 
einer Verkehrskontrolle in den allermeisten Fällen keine Konsequenzen. Doch welche
Regeln gelten generell für den Alkoholkonsum am Steuer?

Der BAK-Wert von 0,5 gilt nicht für alle Fahrer auf Deutschlands Straßen. Sowohl
für **Fahranfänger** in der Probezeit als auch für Fahrer, die das 21. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, gilt die **Null-Promillegrenze**. Ebenso haben alle 
Fahrer mit Sanktionen zu rechnen, die Fehler während der Autofahrt machen, die auf
den Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Wir von der A**nwaltskanzlei Scheerer & Maly
aus Stuttgart** beraten Sie in einem persönlichen Gespräch gerne ausführlich zur
Rechtslage.

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## Was versteht man unter Fahruntüchtigkeit?

Nach **§ 316 StGB** ist die sogenannte Fahruntüchtigkeit Voraussetzung für die Strafbarkeit
bei alkoholbedingten Fahrfehlern im Straßenverkehr. Fahruntüchtigkeit ist gegeben,
wenn durch den** Konsum alkoholischer oder anderer berauschender Mittel** die Leistungsfähigkeit
des Fahrers stark eingeschränkt ist. Dieser ist folglich nicht mehr in der Lage,
sein Fahrzeug sicher zu führen oder eine schwierige Verkehrslage zu meistern. In
der Rechtsprechung wird zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit unterschieden:

 * **Absolute Fahruntüchtigkeit:** ab einer BAK von 1,1 Promille bei Führern eines
   Kfz bzw. bei einer BAK von 1,6 Promille bei Radfahrern.
 * **Relative Fahruntüchtigkeit:** ab einer BAK von 0,3 Promille in Verbindung mit
   nachweislich rauschbedingten Ausfallerscheinungen wie z.B. das Fahren von Schlangenlinien
   oder das Geradeausfahren in einer Kurve.

Jetzt unverbindlich Rechtsberatung vereinbaren!

Tel.: 0711/7187633-2

![Mann trinkt Alkohol am Steuer](https://www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/
sites/746/2021/05/mann-trinkt-am-steuer-alkohol-1024x683-1.jpg)

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## Sanktionen bei Verstößen gegen die Alkoholgrenze

Wer gegen die Promillegrenze am Steuer verstößt, hat mit diversen Sanktionen zu 
rechnen. Diese steigern sich, je öfter man erwischt wird. Sind es **beim ersten 
Mal** noch **500 €**, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat,
so drohen beim **dritten Mal** bereits **1.500 €**, zwei Punkte und ein dreimonatiges
Fahrverbot.
 Gefährdet man andere Teilnehmer am Straßenverkehr, kann außerdem eine
Freiheitsstrafe oder der Führerscheinentzug verhängt werden.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt wiederum ein anderes
Strafmaß. Werden diese mit Alkohol am Steuer erwischt, sind ein Bußgeld in Höhe 
von 250 € und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem **verlängert sich die Probezeit**
von zwei auf vier Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

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## Was passiert bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer?

Eine Alkoholfahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann als Straftat gewertet werden.
Ist bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel, leitet die Staatsanwalt bei Ersttätern
daher ein schriftliches Verfahren ein. Wiederholungstäter kommen zudem um eine öffentliche
Verhandlung vor Gericht nicht herum und werden zu einer **medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU)** aufgefordert. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen zu wenigstens
70 Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Darüber hinaus
wird dem Autofahrer der **Führerschein abgenommen** und je nach BAK ist mit Punkten
in Flensburg zu rechnen. Grundsätzlich wird dem Fahrer, der mit Alkohol am Steuer
in einen Unfall verwickelt ist, eine Teilschuld zugesprochen.

## Wie kann ein Anwalt helfen?

Sie sind mit Alkohol am Steuer erwischt worden oder sind aufgrund von Alkoholkonsum
in einen Verkehrsunfall verwickelt? Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Je früher
im Verfahren Sie einen versierten Anwalt mandatieren, desto mehr **Verteidigungsoptionen**
können erarbeitet werden. Grundsätzlich empfehlen wir Betroffenen im Umgang mit 
der Polizei: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Machen Sie von Ihrem **Aussageverweigerungsrecht**
Gebrauch und wenden Sie sich frühzeitig an unseren [Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md).