Title: 5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen
Author: RegioHelden
Published: 26. Februar 2019
Last modified: 10. Januar 2023

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# 5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen

 Veröffentlicht am 26. Februar 201910. Januar 2023

Das allgemein gesellschaftliche Rechtsverständnis weicht teilweise stark von den
in den Gesetzbüchern festgehaltenen Regelungen ab. Insbesondere das Annehmen diverser**
Verkehrsmythen** kann für Sie teure Konsequenzen nach sich ziehen, sobald Sie unbewusst
gegen das tatsächlich geltende Recht verstoßen. Um Sie schon präventiv vor einem
solchen Rechtsverstoß zu schützen, stellt Ihnen die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
in diesem Artikel die populärsten **Rechtsirrtümer des Verkehrsrechtes vor **und
berät Sie als Ihr [Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/)
kompetent.

## **Der Auffahrende eines Unfalls ist immer der Schuldige**

Bei einem Unfall gilt juristisch derjenige als schuldig, der den Zusammenstoß durch**
Missachtung der Verkehrsregeln** verursacht hat. Zwar hängen derartige Unfälle häufig
mit einem unzureichenden Sicherheitsabstand oder einer zu hohen Geschwindigkeit 
des Hintermannes zusammen, aber auch eine abrupte, grundlose Vollbremsung von vorne
kann manchmal für Unfälle verantwortlich sein. Das Bremsen wegen eines die Fahrbahn
kreuzenden Kleintieres kann einen Auffahrunfall gesetzlich nicht rechtfertigen. 
Eine Ausnahme stellen lediglich größere Tiere wie zum Beispiel Rehe dar.

## **Eine schriftliche Benachrichtigung an der Windschutzscheibe reicht aus**

![Nachricht von Unfallverursacher an Windschutzscheibe](https://www.scheerer-maly.
de/wp-content/uploads/sites/746/2021/05/nachricht-windschutzscheibe-1024x683-1.jpg)

© Ralf Geithe – stock.adobe.com

Entgegen dem weit verbreiteten Mythos reicht es bei einem Unfall, beispielsweise
auf einem Parkplatz, nicht aus, einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten am beschädigten
Wagen zu hinterlassen. Eine solche Nachricht kann durch Umwelteinflüsse wie Regen
oder Wind einfach entfernt oder beschädigt werden und ist deshalb nicht rechtskonform.

Der Vorwurf der Fahrerflucht besteht auch weiterhin. Stattdessen sollten Sie mindestens
30 Minuten auf den betroffenen Fahrzeugbesitzer warten, bevor Sie schlussendlich
die Polizei informieren müssen.

## **Das Nutzen von Kundenparkplätzen ist außerhalb der Öffnungszeiten erlaubt**

Egal, ob Supermarkt oder Gastronomie: Auf privaten Parkplatzflächen, die ausdrücklich
den jeweiligen Kunden vorbehalten sind, darf auch außerhalb der Öffnungszeiten nicht
geparkt werden. Selbst wenn der Parkplatz nicht offiziell in Nutzung ist, kann der
Besitzer aufgrund des widerrechtlichen Parkens einen von Ihnen zu zahlenden Abschleppdienst
rufen. Dies gilt auch dann, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt geplant hatten,
das Geschäft oder Restaurant zu besuchen.

## **Man muss den vorgeschlagenen Anwalt seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung nehmen**

Bei Inanspruchnahme einer Verkehrsrechtsschutzversicherung muss der durch die Versicherung
vorgeschlagene Anwalt nicht zwingend übernommen werden. Die freie Anwaltswahl ist
in Deutschland gesetzlich verankert. So wird gewährleistet, dass der Anwalt lediglich
die Interessen seines Mandanten und nicht die der Versicherung vertritt.

## **Betrunken Fahrrad fahren, hat selten Konsequenzen**

![Zwei Weingläser auf einem Tisch und im HIntergrund zwei Fahrradfahrer](https://
www.scheerer-maly.de/wp-content/uploads/sites/746/2021/05/weinglaeser-fahrradfahrer-
1024x680-1.jpg)

© adobeStock/Stephen

Da auch Radfahrer gesetzlich gebundene Teilnehmer des Verkehrs darstellen, dürfen
sie gemäß **§316 Strafgesetzbuch (StGB)** nicht betrunken fahren. Die Promillegrenze
liegt mit 1,6 Promille deutlich höher als für Autofahrer, da durch die beschränkte
Geschwindigkeit ein geringeres Gefährdungsrisiko vorliegt.

Eine Ausnahme bilden jedoch **E-Bikes** und **S-Pedelecs**, die bis zu **45 km/h**
fahren können. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für Automobile. Doch auch
die Promillegrenze für Fahrradfahrer gilt nur eingeschränkt: Bei einer auffälligen
Fahrweise oder einem Unfall kann sie aufgrund der vorliegenden Fahruntüchtigkeit
auf bis zu 0,3 Promille gesenkt werden. Die Konsequenzen für Sie können dann **ein
hohes Strafgeld**, **Punkte in Flensburg** oder **die Aufforderung zu einer medizinisch-
psychologischen Untersuchung** (MPU) bzw. der **Entzug des Pkw-Führerscheins** sein.

In der **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** werden Sie in den Bereichen Arbeits-,
Sozial- und Allgemeines Zivilrecht sowie im [Verkehrsrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-verkehrsrecht/?output_format=md)
und [Strafrecht](https://www.scheerer-maly.de/anwalt-strafrecht/?output_format=md)
kompetent beraten und vertreten. Mit **Thomas Scheerer** steht Ihnen ein Fachanwalt
für Sozialrecht und mit **Tim Maly** ein Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten
im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.

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##  11 Kommentare zu “5 Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht – das sollten Sie wissen”

 1.   **Clement** sagt:
 2.   [18. Juli 2019 um 14:07 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-65)
 3.  Vielen Dank für diesen interessanten Artikel über die wichtigsten Rechtsfehler
     im Verkehrsrecht. Meine Tante hat vor einigen Tagen eine Geldstrafe bekommen und
     ich möchte ihr helfen, herauszufinden, ob etwas damit nicht stimmt. Sie verließ
     das Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes außerhalb der Öffnungszeiten, aber
     sie wartete eigentlich auf einen Freund, der seine Arbeit dort beendete. Ich denke,
     wir werden wahrscheinlich einen Anwalt brauchen, da es nicht ganz klar ist, wie
     wir vorgehen sollen.
 4.   **Nora** sagt:
 5.   [10. Oktober 2019 um 12:36 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-67)
 6.  Gut zu wissen, dass man Kundenparkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten nicht nutzen
     darf. Meine Schwester hat gestern Abend das Auto auf dem Parkplatz eines Minimarktes
     gelassen, als das geschlossen war. Sie musste dann den Abschleppdienst bezahlen.
     Jetzt werden wir das im Kopf behalten, wir waren bereit, unseren Anwalt zu kontaktieren.
 7.   **Nora** sagt:
 8.   [21. November 2019 um 15:07 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-73)
 9.  Ich wusste nicht, dass die Promillegrenze für Radfahrer um 1,6 Promille liegt.
     Ich finde es wichtig, dass Radfahrer die Normen des Strafgesetzbuches respektieren
     müssen. Sie sind oft auf der Straße und können eine Gefahr darstellen. Danke für
     den Beitrag, sehr informativ!
 10.  **Florian** sagt:
 11.  [21. November 2019 um 15:31 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-76)
 12. Gut zu wissen, dass für E-Bikes dieselben Regelungen wie für Automobile gelten.
     Das finde ich völlig gerecht! Meine Tochter hat gestern einen Unfall mit einem
     E-Bike gehabt, zum Glück nichts Schlimmes, aber sie können oft eine Gefahr darstellen!
     Danke für den Beitrag, sehr interessant.
 13.  **Florian** sagt:
 14.  [3. Dezember 2019 um 10:53 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-82)
 15. Ich finde es erstaunlich, wie populär solche Rechtsirrtümer sind! Ich finde deinen
     Beitrag sehr hilfreich und es hat mir einen guten und klaren Überblick über das
     Thema angeboten! Ich werde auf jeden Fall deine Bemerkungen im Kopf behalten. 
     Danke!
 16.  **Ferdinand Schneider** sagt:
 17.  [6. Januar 2020 um 13:06 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-87)
 18. Ich kann mir vorstellen, dass es bei einem Unfall nicht ausreicht, einfach einen
     Zettel an der Windschutzscheibe hinterzulassen. Man muss also mindestens 30 Minuten
     auf den betroffen warten? Ich werde dies berücksichtigen, danke für die Infos!
 19.  a.  **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** sagt:
      b.  [19. März 2020 um 9:06 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-115)
      c. Hallo Herr Schneider,
      d. es freut uns sehr, dass wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag helfen konnten.
      e. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly
 20.  **Joachim Hussing** sagt:
 21.  [15. Januar 2020 um 20:51 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-90)
 22. Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Verkehrsrecht. Gut, dass ich
     den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und 
     interessant.
 23.  a.  **Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly** sagt:
      b.  [19. März 2020 um 9:05 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-112)
      c. Hallo Herr Hussing,
      d. es freut uns, dass wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag helfen konnten.
      e. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly
 24.  **Theo Schumacher** sagt:
 25.  [28. Mai 2020 um 18:45 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-131)
 26. Das Thema Verkehrsrecht interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf
     der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es 
     ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche
     Informationen.
 27.  **Otto Müller** sagt:
 28.  [21. Oktober 2020 um 18:06 Uhr](https://www.scheerer-maly.de/5-rechtsirrtuemer-im-verkehrsrecht/#comment-193)
 29. Danke für den Beitrag zum Thema Verkehrsrecht. Ich bin schon länger auf der Suche
     nach weiteren Informationen hierzu.

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