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Körperverletzung: einfach, gefährlich oder schwer?

Juristen und Juristinnen unterscheiden beim Straftatbestand der Körperverletzung zwischen schweren, gefährlichen und einfachen Körperverletzungen. Die Strafbarkeit ist in § 223 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere „körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Doch was genau ist mit einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung gemeint und welche Auswirkungen hat die Einteilung auf das Strafmaß? Als Anwälte für Strafrecht in Stuttgart von der Kanzlei Scheerer & Maly geben wir einen Überblick.

Welche Arten der Verletzung sind mit den Straftatbeständen gemeint?

Je nach Kategorisierung wird die begangene Tat als einfache, schwere oder gefährliche Körperverletzung gewertet. Das zu erwartende Strafmaß ist davon abhängig. Die sogenannte einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand (§ 223 StGB). Jede Verletzung einer anderen Person fällt darunter. Oft wird diese Straftat auch als leichte Körperverletzung bezeichnet. Beispiele für die Folgen einer einfachen Körperverletzung sind: Kratzer, Prellungen, Schwellungen, aber auch Brüche oder eine Gehirnerschütterung.

Die Abgrenzung zu den anderen Formen erfolgt auf umgekehrte Weise. Wenn die Kriterien der schweren oder gefährlichen Körperverletzung nicht zutreffen, liegt lediglich eine einfache Körperverletzung vor.

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) muss demnach:

  • mittels einer Waffe (dies kann auch ein Alltagsgegenstand sein, der als Waffe verwendet wird!),
  • unter Einsatz von Gift,
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  • mittels einer lebensgefährdenden Behandlung

verübt werden, um als solche klassifiziert zu werden. Der in der Praxis relevanteste Anwendungsfall ist der Waffeneinsatz. Beispiele sind demnach Messerstiche oder Tritte gegen den Kopf des Opfers.

Die nächste Stufe ist die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Bei der Einordnung ist auf die Art der Verletzung abzustellen. Wenn die Körperverletzung einen der folgenden Punkte zur Folge hat, gilt sie als schwer:

  • Verlust des Seh-, Hör- oder Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit
  • Verlust eines (wichtigen) Körpergliedes
  • Dauerhafte und erhebliche Entstellung
  • Lähmung, geistige oder körperliche Behinderung

Wie die Verletzung zustande kommt bzw. zugefügt wurde, ist für die Einordnung nicht relevant. Der Grad der Schwere wird demnach in folgender Reihenfolge bestimmt: einfach, gefährlich, schwer.

Faust schlägt Frau als Symbol für Körperverletzung
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Wie unterscheidet sich das Strafmaß?

Eine einfache Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Das bedeutet, die Strafe kann zwischen null und fünf Jahren liegen. Das Begehen einer gefährlichen Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Demnach ist hier ein Mindeststrafmaß vorgesehen und eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Bei der schweren Körperverletzung dagegen lautet die Mindeststrafe ein Jahr. Auch sie kann nicht mit Geldern bestraft werden und die Haftzeit darf höchstens zehn Jahre betragen.

Welche Rolle spielt Vorsatz?

Die drei erläuterten Straftatbestände setzen vorsätzliches Handeln voraus. Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen der Tat und der Folgen. Das bedeutet, der Täter oder die Täterin weiß, was sein oder ihr Handeln für Folgen hat und wünscht das Eintreten dieser Folgen bzw. nimmt diese billigend in Kauf. Dabei muss er oder sie sich selbstverständlich nicht im Klaren über das gesamte Ausmaß seines oder ihres Handelns sein.

Fehlt der Vorsatz, kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß § 229 StGB in Betracht. Abzugrenzen vom Vorsatz ist die Absicht: Gemäß § 226 II StGB beträgt das Strafmaß nicht weniger als drei Jahre, wenn die Verletzung absichtlich herbeigeführt wurde, wenn also beispielsweise eine Person eine andere mit der festen Absicht verletzt, sie so sehr zu schädigen, dass sie gelähmt sein wird.

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