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Parkplatz und Parkhaus: diese Verkehrsregeln gelten

Viele Autofahrer und Autofahrerinnen wissen nicht, welche Regeln auf Parkplätzen und auch in Parkhäusern gelten. Wie schnell darf man fahren und was geschieht, wenn es zu einem Unfall kommt? Unsere Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Stuttgart Scheerer & Maly berät Sie zu allen wichtigen Fragen rund um dieses Thema.

Was ist auf dem Parkplatz und im Parkhaus aus verkehrsrechtlicher Sicht besonders zu beachten?

Auf einem Parkplatz gelten einige besondere Regeln. So sind die Fahrspuren nur dafür da, eine Bucht zu finden. Daher ist hier die Vorfahrtsregel nicht anzuwenden. Wenn ein Auto rechts aus einer Parkbucht kommt, hat es nicht immer Vorfahrt. Nur wenn sich zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz kreuzen, gilt das bekannte „rechts vor links“ – allerdings nur dann, wenn Spuren zwischen den einzelnen Parkplätzen ähnlich gestaltet sind wie normale Straßen.

So müssen die Fahrzeugführenden auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus stets mit einer oder einem „Falschfahrenden“ rechnen. Denn was viele Menschen nicht wissen, ist, dass auf dem Boden aufgebrachte Pfeile lediglich als Empfehlung für die Fahrtrichtung dienen. Daher gibt es in einem Parkhaus kein Vorfahrtsrecht.

Autos auf Parkpaltz als Symbol für Verkehrsregeln auf Parkplätzen und und im Parkhaus
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Die Geschwindigkeit auf Parkplätzen und in Parkhäusern

Oben wurde bereits erwähnt, dass viele gar nicht wissen, wie schnell sie auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus fahren dürfen. Hier ist ganz grundsätzlich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Somit darf maximal zehn km/h gefahren werden. Dieses Tempo erachtet das Gericht für Parkplätze und Parkhäuser als angemessen. Die Fahrer und Fahrerinnen können bei zehn km/h noch reagieren und bremsen, wenn eine gefährliche Situation droht.

Was, wenn ein Unfall passiert?

Wenn es auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus zu einem Unfall kommt, sollte der Verursacher oder die Verursacherin versuchen, den Geschädigten oder die Geschädigte zu erreichen. Ist das nicht möglich, kann er oder sie die Polizei anrufen. Wenn es sich hingegen um einen beschädigten Poller oder Ähnliches handelt, gilt es herauszufinden, wem dieser gehört. Denn viele Parkplätze und Parkhäuser sind in privatem Besitz.

Ganz grundsätzlich gelten bei einem Unfall an einem solchen Ort die gleichen Regeln wie im fließenden Straßenverkehr. Wer sich unsicher über die Rechtslage ist, sollte immer die Polizei anrufen. Denn auch, wenn es sich nur um einen beschädigten Poller handelt, darf der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin keinesfalls einfach den Ort des Geschehens verlassen. Dies ist keine Bagatelle und wird als Fahrerflucht angesehen. Um einer Anzeige und eventuell sogar einer Freiheitsstrafe zu entgehen, wird daher wie oben beschrieben vorgegangen.

Wurde ein anderes Auto beschädigt, muss der Fahrer oder die Fahrerin ermittelt werden. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, wartet der Verursacher oder die Verursacherin mindestens 30 Minuten an der Unfallstelle. Wenn der bzw. die Geschädigte dann immer noch nicht zu sehen ist, wird wiederum die Polizei verständigt. Haben Sie Fragen zum Verkehrsrecht? Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly sind fachkundig für Sie in Stuttgart da.

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