Jetzt unverbindlich anfragen:

Scheerer: 0711/7187633-1
Maly: 0711/7187633-2

Frühzeitige Betreuung
durch Ihre Anwaltskanzlei Scheerer & Maly
© SkyLine – stock.adobe.com

Verkehrsrecht E-Scooter

Fragen, die das Fahren mit dem E-Scooter betreffen, drehen sich in der Regel darum, ob ein Führerschein oder der Versicherungsschutz notwendig sind, ob Helmpflicht besteht und ob die Modelle überhaupt im Straßenverkehr zugelassen sind. Die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly für Verkehrsrecht in Stuttgart berät Sie zu Rechten und Pflichten und steht Ihnen auch zur Seite, wenn es Schwierigkeiten durch nicht beachtete Vorschriften gibt.

E-Scooter im Verkehrsrecht
© SkyLine – stock.adobe.com

Welche Verkehrsregeln gelten für die Nutzung eines E-Scooters?

Ein E-Scooter ist ein abgasfreier und elektrischer Roller, der im Straßenverkehr mittlerweile erlaubt ist, jedoch eine allgemeine Betriebserlaubnis erfordert. Ansonsten dürfen die Modelle nur auf Privatgelände gefahren werden. Gestattet ist das Fahren auf:

  • Radwegen
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen
  • Parkwegen

Auf die Fahrbahn darf ein E-Scooter-Fahrer oder eine Fahrerin nur dann ausweichen, wenn Fahrradwege fehlen.

E-Scooter erlauben oftmals eine Geschwindigkeit bis zu 20 Kilometern pro Stunde, sodass ein Führerschein nicht notwendig ist. Sie ähneln dabei einem Fahrrad und sind entsprechend leicht zu transportieren.

Verboten ist das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in die falsche Richtung in Einbahnstraßen.

Die Nutzung ist für Personen ab 14 Jahren möglich. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht, bleibt aber für den eigenen Schutz empfehlenswert. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein umfassendes Beratungsgespräch, wenn Sie nicht sicher sind, welche Vorschriften eingehalten werden müssen.

Besteht Versicherungspflicht für E-Scooter?

Wenn der E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, besteht Versicherungspflicht. Aufgrund der Fahrzeugklasse für Elektrokleinfahrzeuge müssen die Modelle eine gültige Versicherungsplakette aufweisen, wie es auch beim Motorrad der Fall ist. Das gilt für Roller, die mindestens eine Geschwindigkeit von 6 Kilometern die Stunde fahren können. Die Versicherung wiederum ist dann möglich, wenn schon beim Kauf eine allgemeine Betriebserlaubnis zur Verfügung gestellt wird. Über die Plakette weist der Fahrer oder die Fahrerin nach, dass er oder sie eine allgemeine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Gültigkeit beträgt 12 Monate.

Verkehrsrecht Justitia
© adobeStock/MQ-Illustrations

Welche Rechte hat der Fahrer oder die Fahrerin eines E-Scooters bei einem Unfall?

Ein E-Scooter ist lediglich für eine Person zugelassen. Das Fahren zu zweit ist nur dann gestattet, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Passiert ein Unfall, gelten die versicherungstechnischen Voraussetzungen, sofern der E-Scooter nach Vorschrift versichert ist und eine Plakette aufweist.

Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die Dritten durch den Unfall entstehen. Wer seinen E-Scooter versichern möchte, kann auf eine Teilkaskoversicherung zurückgreifen, die freiwillig abgeschlossen wird. Ohne diese muss jeder Fahrer und jede Fahrerin für die eigenen Schäden selbst aufkommen.

Unfälle und Ordnungswidrigkeiten ziehen Bußgelder nach sich, so z.B. das Fahren über eine rote Ampel, das Fahren auf Autobahnen oder Gehwegen oder die Nutzung des E-Scooters ohne erforderliche Betriebserlaubnis. Auch Bremsen und eine Beleuchtung sind vorgeschrieben.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem anderen Roller oder Fahrzeug zahlt die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat und kommt für die entstandenen Schäden am E-Scooter auf. Möglich ist auch ein zusätzliches Schmerzensgeld.

Bei einem Mitverschulden werden die Schadensersatzansprüche in der Regel gekürzt und die Schäden werden entsprechend der Haftungsquote geltend gemacht.
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Scheerer & Maly, um sich genauer zu informieren, welche Rechte Sie bei einem Unfall wahrnehmen können.

Welche Konsequenzen entstehen beim Fahren eines E-Scooters unter Alkohol?

Wie für jedes Fahrzeug besteht auch für den E-Scooter die übliche Alkohol-Promillegrenze, die nicht überschritten werden darf. Die Regeln und Konsequenzen beim Fahren unter Alkoholeinfluss sind die gleichen wie für Autofahrer und Autofahrerinnen.

Wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, selbst wenn er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, muss mit einem Bußgeld rechnen und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds liegt in der Regel bei 500 Euro, während die Konsequenzen jedoch weiter reichen und zusätzlich auch ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte in Flensburg die Folgen sind.

Das Fahren unter Alkohol wird dann zur Straftat, wenn bei einer Kontrolle eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille vorliegt oder der Fahrer schon ab 0,3 Promille alkoholbedingte Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen zeigt. Auch hierzu beraten wir Sie gerne als Ihre Kanzlei für Strafrecht in Stuttgart. Minderjährige und Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, dürfen hingegen keinen Alkohol trinken. Hier gilt die Grenze von 0,0 Promille. Gleiche Bedingungen gelten beim Fahren unter Drogeneinfluss. In diesen Fällen greift das Betäubungsmittelstrafrecht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert