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Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren – was ist darunter zu verstehen?

Der Täter-Opfer-Ausgleich (kurz TOA) ist die natürlichste Form der Konfliktlösung – die rechtlichen Grundlagen dafür bilden § 46a StGB und § 155a, b StPO. Basis des Ausgleichs ist das Zusammenwirken von Täter und Opfer. Das bedeutet: Der Staat tritt bei einem möglichen Ausgleich zurück und lässt Täter und Opfer selbständig eine angemessene Lösung finden.

Der Vorteil für das Opfer ist hierbei, dass der Täter sich um eine Strafmilderung und Wiedergutmachung seiner Tat bemüht. Dies kann ein finanziell bezifferter Schaden oder eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung sein. Ziel des Ausgleichs ist es, einen Kompromiss zwischen den Interessen des geschädigten und den Leistungsmöglichkeiten des Täters zu finden.

Außerdem soll sozialer Frieden geschlossen werden bzw. die Wiederherstellung dessen stattfinden. Wir von der Anwaltskanzlei Scheerer & Maly unterstützen Sie gerne bei Ihrem Ausgleichsverfahren und stehen Ihnen als Anwalt für Strafrecht in Stuttgart zur Seite.

Welche Vorteile bietet der TOA?

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Ein Täter-Opfer-Ausgleich bietet dem Täter als auch dem Opfer wesentliche Vorteile. Beginnen wir mit den Vorteilen für den Täter. Der größte Vorteil ist hier, dass eine Strafmilderung oder die Einstellung des Verfahrens erzielt werden können. Außerdem werden Anwaltskosten gespart. Nebenbei kann der Täter seine Betroffenheit und Reue zum Ausdruck bringen und sich intensiv mit der Tat auseinandersetzen.

Die Vorteile für das Opfer sind ebenfalls nicht zu unterschätzen: So wird ein angemessener Ausgleich für erlittene Schäden hergestellt, ohne bei langwierigen Zivilverfahren mitwirken zu müssen. Außerdem kann das Opfer dem Täter klar ausdrücken, was seine Ängste sind und seiner Wut Ausdruck verschaffen.

Dies hat den positiven Nebeneffekt, dass das Opfer sich intensiv mit der Tat beschäftigt und diese so auch besser aufarbeiten kann. Das Opfer findet bei einem TOA Gehör und kann bestenfalls die Motivation des Täters für die Tat besser nachvollziehen.

 

Bei welchen Delikten ist dies möglich?

Grundsätzlich ist ein Täter-Opfer-Ausgleich bei allen Delikten möglich. Auch ist es grundsätzlich so, dass ein Ausgleich nicht davon abhängig ist, ob der Täter eine Vorbelastung hat oder wie schwer das Delikt ist. Vor allem tritt der TOA aber bei Straftaten im sozialen Nahraum sowie bei häuslicher Gewalt auf. Das Wichtigste ist, bei einem möglichen Ausgleich herauszufinden, ob dem Opfer eine persönliche Begegnung mit dem Täter wichtig ist.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt immer über die professionelle Vermittlung einer unbeteiligten dritten Partei. Folgende Schritte werden durchgeführt:

  1. Die Polizei klärt, ob zwischen den Beteiligten bereits ein Ausgleich stattgefunden hat oder angedacht ist. Das darauf folgende Ergebnis wird aktenkundig gemacht.
  2. Ist noch kein Täter-Opfer-Ausgleich angedacht, kann die Polizei diesen anregen. Dazu wird den Beteiligten ein Merkblatt ausgeteilt.
  3. Kommt es bei dem Ausgleich zur Zustimmung, müssen die Beteiligten eine Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten abgeben. So kann der TOA an den Ausgleichsstellen durchgeführt werden.
  4. Die Staatsanwaltschaft entscheidet schlussendlich, ob ein TOA sinnvoll ist.
  5. Stimmt die Staatsanwaltschaft einem Ausgleich zu, wird eine Zuschrift an die Ausgleichsstelle verfasst, in der vermerkt wird, welche Leistungen  zur Wiedergutmachung erbracht werden müssen.
  6. Die Ausgleichsstelle nimmt Kontakt zu den Beteiligten oder dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin auf, der/die das Opfer oder den Täter vertritt.
  7. Sind die Beteiligten zu einer Durchführung bereit, wird das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig eingestellt.
  8. Wurden die Ausgleichs-Bemühungen durchgeführt und erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

In der Rechtsanwaltskanzlei Scheerer & Maly werden Sie in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und allgemeines Zivilrecht sowie im Verkehrsrecht und Strafrecht kompetent beraten und vertreten. Mit Thomas Scheerer steht Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht und mit Tim Maly ein Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht zur Seite. Dabei behalten die Anwälte stets die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick und setzen sich mit dem nötigen Fachwissen für deren Rechte ein.

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